BMW 7er, Modell E32 |
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31.07.2010, 09:12
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Güntersleben
Fahrzeug: E65 750i (7/2006)
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Zitat:
Zitat von rennie
Lohnt sich das von der Bremswirkung her?
Muß ich das eintragen lassen? Ja, oder?
Kann ich dadurch die Zuladung erhöhen und das max. zulässige Gesamtgewicht in den Papieren nach oben ändern lassen?
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1. Ja, und vor allem von der Standfestigkeit.
2. Ja, man kann aber von BMW eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, dann ist es einfach.
3. Glaube ich nicht, und wenn dann nicht so ohne weiteres. Da würde alles benötigt werden was beim Fuffie anders ist. (Niveau ...) Sonst wird Dir keiner das Auto Auflasten.
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31.07.2010, 09:13
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#12
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nix mehr 7er BMW
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse
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Moin ,
den Umbau haben schon viele gemacht und ich habe noch von
keinem gehört , daß er das hätte eintragen lassen .
Ich habe dieses Hardwareupdate auch durchgeführt .
Einfach Sättel tauschen , die passenden Scheiben und Klötze rein
und gut ist´s .
Den Sätteln ist es puupsegal ob der BKV hydraulisch oder
mit Unterdruck arbeitet .
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31.07.2010, 09:17
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#13
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Gesperrt
Registriert seit: 14.06.2010
Ort:
Fahrzeug: Mercedes Benz C250 CDI OM651
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Na, ob man mit sowas Tüv bekommt?
Wenn ich was umbauen würde, dann nur mit dem benötigen Segen der netten Prüfstelle von neben an.
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31.07.2010, 09:24
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#14
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nix mehr 7er BMW
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse
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Ich war zwei Tage nach dem Umbau zur HU .
Der TÜVer fährt ihn auf die Rolle und latscht drauf und staunt
über die Bremswerte bei so einem alten Auto .
Als er ihn dann von unten angesehen hat meinte er nur :
"Kein Wunder , daß der so bremst --- ist ja alles neu drin ."
Übrigens werden ja höherwertige Serienteile der gleichen Baureihe
verwendet . Es ist kein Umbau auf fremde Teile .
.
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31.07.2010, 09:31
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Güntersleben
Fahrzeug: E65 750i (7/2006)
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Zitat:
Zitat von PD750il
Moin ,
den Umbau haben schon viele gemacht und ich habe noch von
keinem gehört , daß er das hätte eintragen lassen .
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Das heißt aber nicht, dass man das nicht eintragen muss.
Klar merken die meisten Prüfer das nicht ... das ist aber kein Argument.
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31.07.2010, 09:38
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#16
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nix mehr 7er BMW
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse
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Zitat:
Zitat von elDudereeno
Das heißt aber nicht, dass man das nicht eintragen muss.
Klar merken die meisten Prüfer das nicht ... das ist aber kein Argument.
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Darüber könnte man jetzt phylosophieren .
Ich bleibe dabei , daß es ein Hardwareupdate mit Serienteilen ist .
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31.07.2010, 09:44
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Güntersleben
Fahrzeug: E65 750i (7/2006)
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Nein kann man nicht.
Dass in diesem Fall kein Problem besteht ist klar.
Aber wo zieht man dann die Grenze. Mache ich einen Hardwareupdate wenn ich mir einen größere/neueren Motor einsetze?
Muss ich also auch nicht zum TÜV.
Ich glaube, ich würde das (also die Bremsen) auch nicht eintragen lassen.
Rechtlich gesehen MUSS es aber eingetragen werden.
Und darüber kann man nicht diskutieren.
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31.07.2010, 10:00
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#18
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nix mehr 7er BMW
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse
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Wenn Du ´nen größeren Motor einbaust wäre das das Gleiche als wenn Du
auf eine kleinere Bremsanlage downgradest .
Nur mal so nebenbei :
Für Bremsen sind meines Wissens nach Mindestverzögerungswerte vorgeschrieben .
Die Werte in Zahlen kenne ich aber nicht .
Mindestwert bedeutet : soviel muß er können
Das bedeutet aber nicht automatisch , daß er nicht mehr können darf .
.
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31.07.2010, 10:17
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#19
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Gesperrt
Registriert seit: 14.06.2010
Ort:
Fahrzeug: Mercedes Benz C250 CDI OM651
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Also,
Grundsätzlich würde ich sahen:
Die technische Veränderung muss im Fall des Falles definitiv als Unfallursache ausgeschlossen werden können und darf die Sicherheit nicht beeinträchtigen.
Leistungssteigerung des Motors ohne das anpassen der Bremsanlage fällt schon mal glatt durch, aber Steigerung der Leistung seiner Bremsanlage OHNE Erhöhung der Motorleistung sollte okay sein.
ABER wenn für die 4-Kolbel-Bremsanlage eine hydraulische Bremskraftverstärkung vorgesehen war, ist das Aufrüsten auf diese in meinen Augen wiederum nicht zulässig, denn, wenn ein längere Pedalweg dabei heraus kommt, könnte dieser evtl. in einer brenzligen Situation fehlen.
Grüße Manolo
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31.07.2010, 10:31
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#20
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nix mehr 7er BMW
Registriert seit: 25.08.2002
Ort:
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse
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Du hast noch nie mit einer Vierkolbenanlage an einem Unterdruck-BKV
gebremst , gelle ?
Die Bremse spricht spontaner an und ist besser dosierbar als am
Hydraulik-BKV .
Der Pedalweg wird definitiv nicht länger !!!
Ich kann den Unterschied beurteilen , da ich sechs Jahre lang
´nen Fuffi gefahren habe .
Dort war die Bremse eindeutig schwammiger als jetzt mit den
Fuffisätteln im 35er.
.
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