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Alt 06.04.2013, 11:18   #1
Johnson121
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 730d FL
Standard Ventilschaftdichtung = Sachmangel?

Bei mir hat alles damit angefangen, das mein Dicker zu viel Öl genommen hat, habe daraufhin mit einem Mechaniker meines vertrauens nach einem Leck gesucht, keins gefunden.........Hmmm also ab zu BMW den Wagen durchchecken lassen. Nach 5 Stunden ohne Auto und 150€ weniger, sagten sie mir, das es "vermutlich" die Kurbelwellengehäuseentlüftung ist. Daraufhin habe ich mir mal so einige Threads hier durchgelesen, und bin LEIDER zu der vermutung gekommen, das es die VSD ist, er zeigt zumindest alle Symptome dafür. Habe den Wagen auch auf der Bühne gehabt und gesehen das er an der Stirnseite des Motors Kühlwasserrückstände aufweist, es ist auch jedes mal ein kleiner Fleck mit Kühlflüssigkeit unter dem Wagen wenn ich ins Parkhaus komme.

1. Wenn ich ordentlich aufs Pedal trete Puste ich eine riesige Blaue Wolke hinten raus.
2.Frisst die Karre ja zuviel Öl
3. Kühlwasseraustritt an der Stirnseite des Motors

Meine frage nun, wäre das ein Sachmangel, den ggf. der Gebrauchtenwagenhändler übernhemen müsste? Habe den Wagen am 25.10.2012 mit einem Kilometerstand von: 95 700km erworben
Jetzt hat der 104 000 auf dem Buckel also nur knapp 10 000 mehr.

Mfg Jonny
Johnson121 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:12   #2
BigTom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BigTom
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Sindelfingen
Fahrzeug: F02 750i (12/2010)
Standard

Ich befürchte das wird schwer. Wenn Dir den Motor hopps geht könntest Glück haben da ja noch Garantie vorhanden ist, aber "bissl siffen" wird's schwer befürchte ich.
Grüße
Tom
__________________
Wenn es Räder oder Brüste hat macht es irgendwann Schwierigkeiten!

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BigTom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:20   #3
Johnson121
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 730d FL
Standard

Er sifft ja nicht nicht, Öl verlieren tut er nicht, es wird verbrannt, ich habe mir von meinem Mechaniker sagen lassen, das die Ventilschaftdichtungen als Sachmangel gelten, und ein Sachmangel muss in den ersten 12 Monaten vom Händler getragen werden. So wie ich das verstanden habe, der Händler hat mir nichts davon gesagt, das der Wagen diese Mängel aufweist, und eine Ventilschaftdichtung verabschiedet sich doch nicht von heute auf morgen oder?
Johnson121 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:27   #4
BigTom
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BigTom
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Sindelfingen
Fahrzeug: F02 750i (12/2010)
Standard

Hast Du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja, würde mir für Dein Vorhaben Hilfe vom Anwalt suchen.
BigTom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:48   #5
nossi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Eichhorst
Fahrzeug: E65-745i (02/02)
Standard

Ach hier geht es weiter!

Nochmal Hallo in die Runde,

ich würde auch den Gang zum Anwalt vorschlagen. Du musst versuchen nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorlag. Zeugen (auch Rechnungen für Kühlmittel / Öl, Werkstattdiagnosen usw.) für den Kühlmittelverlust / Ölverlust wären da hilfreich. Ansonsten wäre es wohl "normaler" Verschleiß. Allerdings könnte ein beweisbarer Schaden zu Folgeschäden geführt haben...
Fordere doch den Verkäufer mal zum Nachbessern auf. Mit entsprechender Fristsetzung. Lass dass Schreiben (protokolliert) von einem Bekannten lesen und eintüten und sende es per Einschreiben / Rückschein. Nach verstreichen der Frist lässt Du instandsetzen, schickst dem Verkäufer die Rechnung. Nach gleicher Methode mit Fristsetzung. Dann zum Anwalt und vor Gericht.
Mach nichts mündlich oder per Mail oder Fax. So bewahrst Du Dir alle Möglichkeiten für einen Prozess.

Grüße

Nossi
nossi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:53   #6
nossi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Eichhorst
Fahrzeug: E65-745i (02/02)
Standard

Was ich noch vergessen habe:
Versuch doch mal in diversen Steuergeräten ein paar Fehler zu setzen und lies sie mit entsprechender Software aus. Vergleiche die Umweltbedingung "Laufleistung" der Steuergeräte untereinander und mit der Fahrzeughistorie.

Grüße

Nossi
nossi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 12:56   #7
Johnson121
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 730d FL
Standard

Ich habe am Dienstag erstmal einen Termin bei BMW, dort lasse ich mir dann schriftlich geben, das die VSD im Eimer ist, danach werde ich einen Anwalt kontaktieren und mal schauen was so geht. Habe echt schon ein bisschen Paras, weil ich schon ne ganze weile damit rumfahre und mir anfangs nichts dabei gedacht habe. Rechnung für Kühlmittel und anderes wird schwer,
Naja ich halte euch auf dem laufenden
Johnson121 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 13:21   #8
Andrzej
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Andrzej
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Zitat:
Zitat von Johnson121 Beitrag anzeigen
Bei mir hat alles damit angefangen, das mein Dicker zu viel Öl genommen hat
Habe den Wagen am 25.10.2012 mit einem Kilometerstand von: 95 700km erworben
Jetzt hat der 104 000 auf dem Buckel also nur knapp 10 000 mehr.
Wieviel Oel verbraucht Dein Motor? Wenn es um 1 Liter/1000Km ist, dann ist fuer Dich die Sache erledigt, weil in jede Betriebsanleitung 1 Liter als Normalverbrauch beschrieben ist.
Ausserdem fuer viele Richter 100Tkm als Schrottgrenze diennt...schmerzhaft, aber Wahr...
__________________
21 Jahre Forum
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 20:31   #9
thuglife
Mitglied
 
Benutzerbild von thuglife
 
Registriert seit: 22.01.2005
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 730d E65 Facelift
Standard

So wie ich es weiß ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht das der Mangel beim Verkauf nicht war.
Bei den zweiten 6 Monate ist es umgekehrt da muss der Käufer beweisen das der Mangel bei Verkauf vorhanden war.
Da du das Auto am 25.10.2012 gekauft hast,würde ich die Sache sofort bemängeln da die ersten 6 Monaten bis zum 24.4.2013 wären.

korrigiert mich wenn ich falsch liege.
__________________
Gruß

Thuglife
thuglife ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2013, 20:37   #10
sINce0980
MAJOR
 
Registriert seit: 26.06.2011
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Zitat:
Zitat von thuglife Beitrag anzeigen
So wie ich es weiß ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht das der Mangel beim Verkauf nicht war.
Bei den zweiten 6 Monate ist es umgekehrt da muss der Käufer beweisen das der Mangel bei Verkauf vorhanden war.
Da du das Auto am 25.10.2012 gekauft hast,würde ich die Sache sofort bemängeln da die ersten 6 Monaten bis zum 24.4.2013 wären.

korrigiert mich wenn ich falsch liege.

So hatte mir mein Anwalt das auch erklärt
sINce0980 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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