Modell F01/F02 |
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05.10.2015, 20:39
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Eschwege
Fahrzeug: E38-740i (11.94)
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Mindestmaß Bremsscheibe
Hallo,
kennt jemand das Mindestmaß der Bremsscheiben von der VA. und HA.?
Bezogen auf die Hochgeschwindigkeitsbremsanlage (VA).
MfG
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05.10.2015, 22:31
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#2
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
stecht doch auf den Scheiben
Schöne Grüße
Horst
__________________
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05.10.2015, 23:08
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Auf der Scheibe steht das Mindestmaß, bei dem noch neue Bremsbeläge montiert werden dürfen!
Das ist NICHT das Betriebsmindestmaß der Scheibe.
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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06.10.2015, 14:25
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
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Ich habe leider nur eine Info vom E65/66-TIS von peterpaul vom 29.04.2014:
34 11 Vorderradbremsen E65 / E66
Achtung!
Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer bzw. gleich der
Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH) ist (ohne M-
Fahrzeuge)
Bei M-Fahrzeugen und perforierten Bremsscheiben
dürfen neue Bremsbeläge nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer der Bremsscheiben-
Mindeststärke (MIN TH) ist
Bremsscheiben-Mindeststärke bei HU:
Nennmaß-Stärke minus 2,4 mm
(Gilt nicht für perforierte Bremsscheiben und M-
Fahrzeuge)
M-Fahrzeuge und perforierte Bremsscheiben:
Nennmaß-Stärke minus 1,6 mm
In Abhängigkeit von :
- Motorisierung
- Getriebevariante
- Ausstattungsvariante (z. B. Nutzlasterhöhung,
Fahrwerk Behörde, Bremsanlage Länder, etc.)
können unterschiedliche Bremsscheiben verbaut sein
Das gilt auch für die Hinterradbremsen
Das würde für den F01 bedeuten:
Vorderachse: neu 38 mm minus 2,4 mm = 35,6 mm
Hinterachse: neu 24 mm minus 2,4 mm = 21,6 mm
Aber OHNE GEWÄHR!
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06.10.2015, 23:09
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#5
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Auf der Scheibe steht das Mindestmaß, bei dem noch neue Bremsbeläge montiert werden dürfen!
Das ist NICHT das Betriebsmindestmaß der Scheibe.
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Nein Peter, auf der Scheibe steht das das Maß der Scheibe und min der Scheibe, könnte ja nachschauen, aber die Dinger sind noch eingepackt, wenn Du es nicht glaubst, dann schau ich am WE mal nach und mach ein Foto.
Schöne Grüße
Horst
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06.10.2015, 23:14
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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was soll ich nicht glauben?
Eben die im Blauen zitierte MIN TH steht dort!
ich hab ja nur die Interpretation der Zahlen geliefert - aus dem TIS ....
Da steht doch eindeutig:
Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer bzw. gleich der
Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH)
sonst steht doch nichts weiter dort ......
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07.10.2015, 22:07
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#7
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von peterpaul
was soll ich nicht glauben?
Eben die im Blauen zitierte MIN TH steht dort!
ich hab ja nur die Interpretation der Zahlen geliefert - aus dem TIS ....
Da steht doch eindeutig:
Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn
die Bremsscheibenstärke größer bzw. gleich der
Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH)
sonst steht doch nichts weiter dort ......
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Ja genau,
aber die Frage war nicht bis zu welcher Stärke er neue Bremsbeläge einbauen kann, sondern wie viel das Mindestmaß ist, oder habe ich da was falsch gelesen?
Schöne Grüße
Horst
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08.10.2015, 12:22
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
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Laut TIS vom E65/66 gibt es Min TH und Mindesstärke HU.
Hat jemand Zugriff auf TIS vom F01?
Min Th stand schon vor 30 Jahren auf den BMW-Bremsschieben. Der Meister sagte dazu, dass das die Stärke wär, auf die die Scheibe maximal abgedreht werden dürfe. Damals hat man rostige und wellige Bremsscheiben noch abgedreht.
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08.10.2015, 12:32
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Erwin
Laut TIS vom E65/66 gibt es Min TH und Mindesstärke HU.
Hat jemand Zugriff auf TIS vom F01?
Min Th stand schon vor 30 Jahren auf den BMW-Bremsschieben. Der Meister sagte dazu, dass das die Stärke wär, auf die die Scheibe maximal abgedreht werden dürfe. Damals hat man rostige und wellige Bremsscheiben noch abgedreht.
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Da hat der Meister eben Unsinn gequatscht!
Das eingeprägte ist eben NICHT das Mindestmaß bei der HU!!!!!!
In dem Zitat aus dem TIS steht doch eben auch drin, dass die Scheiben für die HU (Nennstärke =) NEU - 2,4 mm haben dürfen!
Nur bei den perforierten und den M-Scheiben gilt: Neu - 1,6 mm = Mindestmaß für die HU!
Vollständig lesen macht schon Sinn ......
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08.10.2015, 14:10
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
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Ich meinte auch nicht, das Min TH das Mindesmaß für die HU ist !!! und der Meister meinte das auch nicht. Min TH war damals (heute) die Grenze zum Abdrehen. Dann kann die Scheibe noch gefahren werden bis zur HU-Grenze.
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