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Alt 26.12.2007, 15:08   #1
Erich
Shogun
 
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Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Informationen zum Import aus/nach den USA

Informationen zum Import aus den USA

Kauf
Wenn Sie in den USA ein gebrauchtes Auto kaufen möchten, können Sie dies sowohl von einer Privatperson wie auch bei einem Händler tun. Beim Händler ist es üblich und ratsam, um einen Rabatt oder um einige Extras zu feilschen, beim privaten Verkäufer dürfte die Bereitschaft zu handeln von der Begehrtheit des Objekts abhängen.

Einen Neu wagen kauft man am besten bei einem "DMV Licensed Dealer". Auch hier ist der Endpreis Verhandlungssache. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (rebates) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.

Auch in den USA gibt es zahlreiche Auto- und Motorrad-Zeitschriften in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Marktbeherrschend ist aber inzwischen das Angebot im Internet.

Sales tax
Die Kaufsteuer (sales tax) ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muss, wenn das Fahrzeug sofort - direkt ab Händler - exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muss die sales tax erst zahlen und kann versuchen sie nach der Verschiffung beim Händler zurückfordern. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es nicht

Zahlungsmittel
Mit Bargeld ist die Chance, einen guten Rabatt zu bekommen natürlich besonders groß, sicherer sind aber Reiseschecks und Kreditkarte. Sicher ist auch eine Geldanweisung einer Bank in Deutschland an eine amerikanische Bank. Die Gebühren hierfür sind allerdings ziemlich hoch.

Garantie
Nur einige wenige Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es sinnvoll beim Hersteller zu fragen, wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.

Zulassung in den USA
Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Verschiffung fahren möchte, muss es zulassen und braucht dazu einen "title" und eine "registration card". In der Regel ist der Händler bei der Anmeldung behilflich. Die Kosten für die Anmeldung schwanken je nach Bundesstaat zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, zuständig ist dasörtlliche "Department of Motor Vehicles" Die Kennzeichen müssen extra bezahlt werden.

Eine Kfz-Kurzzeitversicherung für Touristen wird vom amerikanischen Automobilclub AAA und zwei Agenturen in Deutschland angeboten.

American International Underwriters
K.-H. Nowag Versicherungen
Platanenring 15 b
63110 Rodgau
Tel. 06106 / 16960
Fax 06106 /13520
nowag@t-online.de

Tour Insure GmbH
Herrengraben 5
20459 Hamburg
Tel. 040 / 25172150
Fax 040 / 25172121
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.tourinsure.de

Title / Certificate of Origin
Jedes Fahrzeug, das gebraucht in den USA verkauft wird, hat ein "Certificate of Title", kurz „title“ genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis nicht verlocken, ein Fahrzeug ohne title zu kaufen!

Der title enthält folgende Eintragungen:

Fahrgestellnummer
amtliches Kennzeichen
das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den
aktuellen Eigentümer
das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.
auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.
Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein „Manufacturer´s Statement of Origin“ oder ein „Certificate of Origin“, das in seiner Bedeutung dem title entspricht.

Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu verschiffen; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.

Registration Card
Die "Registration Card" entspricht in etwa unserem Zulassungsschein und muss immer mitgeführt werden. Sie dient in einigen Bundesstaaten auch als Steuer- und Versicherungsnachweis.

Plates / Tags
In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer.

Falls kein Kennzeichen am Fahrzeug ist und Sie es auf eigener Achse zum Hafen fahren wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein "ONE DAY PERMIT", eine Art Überführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen bringen lassen. In diesem Fall ist natürlich weder ein Kennzeichen, noch eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.

Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, ist eine Verlustanzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam.

Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu transportieren.

Transport
Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug- Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle grossen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann.

Einchecken im Hafen
• Entweder gehen Sie zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die notwendigen Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein bzw. "PIER DELIVERY REPORT", mit dem Sie ihr Fahrzeug selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.
oder
• Sie übergeben das Fahrzeug einem Spediteur, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen lässt.

Die US-Zollbehörden verlangen, dass 3 Tage vor dem Verladetermin der Original US Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original Certificate of Origin (für Neufahrzeuge) mit je 2 notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland ausserordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.

Transportversicherung
Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportversicherung mit einer "ALL RISK" - Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt.

Überfahrt
Von allen US-Häfen an der Ostküste laufen täglich Schiffe Richtung Europa aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste - Baltimore und New York - dauert der Transport ca. 2 Wochen, von der Westküste - San Francisco oder Los Angeles ca. 25 Tage.

Ankunft in Deutschland
Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:

Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Die Verzollung geschieht entweder gleich beim Hafenzollamt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug noch amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in jeder ADAC-Geschäftsstelle angeboten wird - abgeschlossen wird.

Hafengebühren oder Lagerkosten gehen immer gesondert zu Ihren Lasten!

Verzollung
Der Zoll auf Personenkraftwagen aus den USA beträgt EU-einheitlich 10 Prozent, für Motorräder 8 %. Hinzu kommen in Deutschland 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.

Beispiel : Kaufpreis laut Kaufvertrag: 15.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in €.

US-Kaufpreis in €
Fracht bis dt. Hafen etwa
13.805 €
767 €

davon 10% Zoll
14.572 €

1.457 €

davon 19 % Einfuhrumsatzsteuer
16.029 €


3.045 €

Gesamtbetrag
19.074 €




Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer gut 1/3 des Nettopreises .

Für Oldtimer , die mehr als 30 Jahre alt und als historisch wertvoll ("sammlungswürdig") zu betrachten sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von zusammen 7 % festlegen. Erfahrungsgemäß haben aber nur Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre sind, Aussicht auf die Ermäßigung, sicher ist sie nur für Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden.

Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.

Zulassung
Die bisher erforderliche "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung", wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.

TÜV
Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle ( TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für 0 bis 60 € erhältlich.

Datenblatt
Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.

Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den TÜV Augsburg,

Internationale Gutachten, Tel. 0821/5904161, Fax 0821/5904159

und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von ca. 75 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.

Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.

Abgasgutachten
Die deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für ca. 130 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.

Zulassungsbehörde
Um die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:

Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Title oder Certificate of Origin
Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die
per Autotransporter zum amerikanischen Hafen
gebracht wurden).
evtl. Datenblatt des Herstellers
Originalkaufrechnung
TÜV-Gutachten
Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Pass oder Personalausweis




Kanada
Die für US-Fahrzeuge beschriebenen Einfuhrbestimmungen, die Zollabfertigung und die Zulassungsformalitäten gelten genauso auch für Fahrzeuge, die aus Kanada importiert werden.

Der "title" heißt in Kanada Certificate of Ownership. Wichtig ist, dass auf dessen letzter Seite die Eigentumsübertragung eingetragen und unterschrieben ist.

Der Hafen von Halifax ist bei Fahrzeugspediteuren beliebt, weil die Verschiffungsformalitäten dort unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen zu erledigen sind.
Erich ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2007, 15:09   #2
Erich
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Standard

Informationen zum Export in die USA


Fahrzeuge, die aus Europa in die USA eingeführt werden sollen, müssen alle US-Standards erfüllen. Diese Bestimmungen sind in verschiedenen Vertragswerken (der "Motor Vehicle Safety Act" von 1966, der "Imported Vehicle Act" von 1988, der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act" von 1972, der "Clean Air Act" von 1968, etc) detailliert festgelegt.Ihre Einhaltung wird genauestens kontrolliert.

Fahrzeuge, die im Ausland nach US-Normen produziert werden, sind üblicherweise für den sofortigen Export und den anschließenden Verkauf in den USA vorgesehen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, daß ein im Ausland angebotenes Fahrzeug allen US-Vorschriften entspricht. Seien Sie skeptisch, wenn ein Verkäufer behauptet, dass ein Fahrzeug diesen Vorschriften entspricht oder ohne weiteres angepasst werden könnte.

Fahrzeuge, die den Vorschriften der USA nicht entsprechen, müssen umgerüstet, wieder ausgeführt oder vernichtet werden.

Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geändert werden, empfehlen wir, sich vor einem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zuständigen US-Behörden genauestens zu informieren.

U.S. Department of Transportation (DOT)
Director of the Office of Vehicle Safety Compliance
400 7th Street, SW
Washington, DC 20590
Telefon 001/ 202/ 6 46 50 95
Fax 001/ 202/ 3 66 10 24
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/import

Die zulässigen Abgasmesswerte für importierte Fahrzeuge sind aus einem Merkblatt des Umweltministeriums ersichtlich. Dieses Merkblatt und weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind unter folgender Anschrift erhältlich:

U.S.Environmental Protection Agency (EPA)
Imports Section
401 M Street SW
Washington DC 20460
Telefon: 001/ 202/ 2 60 59 22
Telefax: 001/ 202/ 2 60 62 57
email:public-access@epamail.epa.gov

Sicherheits-, Stoßstangen- und Diebstahlsicherungsvorschriften

Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen. Der Einführer muss bei der Einfuhr das Formular DOT HS-7 ausfüllen, das aussagt, ob das Fahrzeug der Sicherheits- und Stoßstangenvorschrift entspricht.

Der Automobilhersteller ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Plakette zu versehen, die bescheinigt, dass diese Vorschriften erfüllt sind.
Fahrzeuge, die diese Plakette des Herstellers nicht haben, werden bei der Einfuhr als "nicht den Vorschriften entsprechend" eingestuft und mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 % des Zollwertes belegt. Diese ist zusätzlich zur üblichen Zollkaution zu hinterlegen.

Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.

Eine Kopie dieser Bestätigung ist dem DOT HS-7-Formular anzuheften und der Zollbehörde des Einreisehafens zusammen mit der Sicherheitsleistung vorzulegen. Eine Liste von Einfuhragenten ist beim Verkehrsministerium erhältlich und sollte angefordert werden, bevor Sie den Import eines Fahrzeuges beschließen.

Das Verkehrsministerium schreibt außerdem vor, dass vor der Einreise festzustellen ist, ob ein bestimmtes Fahrzeugmodell und Herstellungsjahr Importbeschränkungen unterliegen. Ein Einfuhragent kann dies für Sie feststellen und sollte es der Fall sein, kann er auf Wunsch einen Antrag auf Sondergenehmigung in Ihrem Namen einreichen. Die Gebühren für einen solchen Antrag sind im voraus zu zahlen.

Abgas-Standards

Die folgenden Personenkraftwagen, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Motorräder unterliegen nationalen Abgasbestimmungen:

Personenkraftwagen und Kleinlastwagen mit Benzinmotor, die nach dem 31.12.1967 hergestellt wurden.
Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1974 hergestellt wurden,
Kleinlastwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1975 hergestellt wurden,
Lastkraftwagen, die nach dem 31.12.1969 hergestellt wurden,
Motorräder mit einem Hubraum von über 49 ccm, die nach dem 31.12.1977 hergestellt wurden.
Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber außerhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfüllt wurde. Sie sollten sich vor Verschiffung Ihres Fahrzeuges mit dem Umweltministerium in Verbindung setzen, um alle Vorschriften detailliert zu erfragen.
Fahrzeuge, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen von einem beglaubigten Einfuhragenten (ICI) eingeführt werden.

Ein Verzeichnis ist beim Umweltministerium erhältlich. Dieses sollten Sie sich besorgen, bevor Sie sich entscheiden, ein Fahrzeug einzuführen. Der Agent ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten angepasst wird.(Seit dem 01.07.1988 gibt es die einmalige Befreiung für Fahrzeuge, die fünf oder mehr Jahre ab Herstellungsdatum alt sind, nicht mehr).
Beachten Sie, dass das Umweltministerium die Einfuhr von Fahrzeugen bestimmter Typen, Hersteller und Baujahre nicht genehmigt, sofern nicht ein Einfuhragent (ICI) bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.
Weitere Informationen zu den Abgasbestimmungen oder Anschriften von unabhängigen Importeuren sind beim Umweltministerium erhältlich.

Die Abgasvorschriften einiger US-Bundesstaaten weichen von den allgemeinen Vorschriften der Bundesregierung ab. Die Zulassung eines Fahrzeuges kann von der Erfüllung der bundesstaatlichen Vorschrift abhängig gemacht werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der Einfuhr eines Fahrzeuges an die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates zu wenden. Sollte die bundesstaatliche Vorschrift weniger streng sein als die der Bundesregierung, wird sie nicht als ausreichend für die Einfuhr akzeptiert.

Vorbereitungen

Die für die Verschiffung notwendigen Formalitäten sind vom Besitzer des Fahrzeuges zu erledigen. Lassen Sie sich von der Reederei oder dem Spediteur das genaue Ankunftsdatum Ihres Fahrzeuges mitteilen, damit die Zollabfertigung vorbereitet werden kann. Seefracht wird im ersten amerikanischen Hafen, den das Schiff anläuft, verzollt, es sei denn, Sie lassen das Fahrzeug unter Zollverschluss zu einem für Sie günstiger gelegenen Zollamt bringen.

Zollbeamten ist es gesetzlich verboten, als Zollagenten aufzutreten oder die Einfuhrzollanmeldung für Sie auszufüllen. Sie können jedoch einen professionellen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrmodalitäten beauftragen.

Dokumente

Zur Zollabfertigung benötigen Sie im Original den Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs , die Kaufrechnung, die ausländischen Zulassungspapiere und alle anderen, das Fahrzeug betreffenden Papiere. Ferner benötigen Sie eine im voraus eingeholte schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums oder eine am Fahrzeug befestigte Prüfplakette des Herstellers, die in englischer Sprache aussagt, dass das Fahrzeug den Abgasnormen der USA entspricht.

Sie können die Importformalitäten auch durch einen Einfuhragenten (ICI) abwickeln zu lassen.In diesem Fall, wird dieser das Fahrzeug einführen und alle vom Umweltministerium vorgeschriebenen Änderungen durchführen lassen.

Er ist dann dafür verantwortlich, dass alle Umwelt-Auflagen erfüllt sind. ICI-Einfuhragenten dürfen nur bestimmte Fahrzeuge einführen und ihre Gebühren sind in der Regel sehr hoch.

Beachten Sie auch die beschriebenen Auflagen des Verkehrsministeriums!

Reinigung des Fahrzeugbodens

Als Schutz vor Einschleppung gefährlicher Seuchen verlangt das US-Landwirtschaftsministerium, dass der Fahrzeugboden einzuführender Fahrzeuge frei von ausländischer Erde ist. Lassen Sie den Fahrzeugunterboden also vor der Verschiffung gründlich per Dampfstrahl oder auf andere Weise reinigen.

Ihr Fahrzeug ist kein Umzugscontainer

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um Unannehmlichkeit zu vermeiden sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht als Behältnis für persönliche Gegenstände benutzen.

Ihr Besitz ist dem Diebstahlrisiko im Abgangs- und Bestimmungshafen sowie während des Transportes ausgesetzt. Viele Reedereien und Speditionen verweigern die Annahme eines Fahrzeuges in dem persönliche Gepäckstücke liegen. Der gesamte Inhalt des Fahrzeuges muss bei der Einfuhrzollabertigung deklariert werden. Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhängt und das Fahrzeug samt Inhalt beschlagnahmt werden. Eine Beschlagnahme Ihres Fahrzeuges ist auch möglich, wenn sich herausstellt, daß es durch andere als Transportmittel für illegale Drogen benutzt worden ist. In diesem Fall haben Sie noch zusätzlich mit einer persönlichen Strafe zu rechnen.

Zollpflichtige Einfuhr

Ausländische Fahrzeuge, die neu oder gebraucht, zur persönlichen Nutzung oder zum Verkauf, in die USA eingeführt werden, unterliegen folgenden Zollsätzen:

Personenkraftwagen
2,5 %

Lastkraftwagen
25 %

Motorräder
3 % oder 3,4 %




Die Zollberechnung geht vom tatsächlich bezahlten Kaufpreis oder dem aktuellen Wert aus. Als Bürger der USA können Sie sich bei der Rückkehr in Ihr Land einen Zollfreibetrag in Höhe von 400,- US $ sowie den Freibetrag der Sie begleitenden Familienmitglieder auf den Wert des Fahrzeuges anrechnen lassen, wenn

es bei Ihrer Rückkehr mitgebracht wird,
es zum persönlichen Gebrauch eingeführt wird,
Sie es während des Auslandsaufenthaltes, von dem Sie zurückkehren, erworben wurde.
Zu Zollzwecken definiert man einen "returning U.S. resident" als jemanden, der von einer Reise, einem Arbeits- oder einem Studienaufenthalt aus dem Ausland zurückkehrt. Nach Abzug des Zollfreibetrags wird auf die nächsten 1.000,- US $ ein pauschaler Zollsatz von 10 % erhoben. Der Restbetrag wird zum regulären Satz verzollt.

Zollfreie Einfuhr

Im Ausland beschäftigte US-Bürger oder US-Staatsbedienstete , die aus dienstlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die USA zurückkehren, dürfen ein Fahrzeug ausländischen Fabrikats zollfrei mitbringen, vorausgesetzt, ihr Aufenthalt in den USA ist nur besuchsweise und sie machen Ihren "Non-resident"-Status gegenüber der US-Zollbehörde geltend und führen das Fahrzeug nach Beendigung des Aufenthaltes wieder aus.

Militär- und Zivilangehörige der US-Regierung, die nach Beendigung ihrer Dienstzeit im Ausland in die USA zurückkehren, können als Umzugsgut auch ein Fahrzeug, das den amerikanischen Bestimmungen entspricht, einführen. Es muss im Ausland gekauft und vor dem Umzug vom Besitzer dort genutzt worden sein. Als Mindestzeitraum für den Auslandsaufenthalt gelten 140 Tage.

Nicht in den USA ansässige Personen (Nonresidents) dürfen ein Fahrzeug zum persönlichen Gebrauch zollfrei importieren, wenn dies in Verbindung mit ihrer Ankunft geschieht. Fahrzeuge die den Bestimmungen der Vereinigten Staaten nicht entsprechen, müssen binnen eines Jahres wieder ausgeführt und dürfen nicht verkauft werden. Es gibt keine Befreiung von der Ausfuhrpflicht und keine Verlängerung der Einjahresfrist.

Vorübergehende zollfreie Einfuhr aus anderen Gründen

Ein Fahrzeug samt üblicher Ausstattung darf von einer nicht in den USA ansässigen Person vorübergehend dort eingeführt werden, um an Rennen oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen.
Eine vorherige schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums ist dafür erforderlich; sie wird jedoch nur solchen Fahrzeugen erteilt, von denen die Behörde überzeugt ist, dass Sie nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen geeignet sind.

Für Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund kann ein Fahrzeug maximal 90 Tage ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung eingeführt werden, wenn der Zollbeamte von der Identität und Glaubwürdigkeit des Einführers überzeugt ist.

Das Fahrzeug wird beschlagnahmt, wenn es nicht innerhalb von 90 Tagen wieder ausgeführt wird oder Sicherheitsleistung hinterlegt wird.

Ein Rat zur Vorsicht!

Sowohl das Verkehrsministerium wie auch das Umweltministerium weisen darauf hin, dass es zwar unter Umständen möglich ist, ein Fahrzeug einzuführen, das nicht von vornherein den US-Vorschriften entspricht, die notwendigen Änderungen jedoch unverhältnismäßig aufwendig und teuer sind.
Es ist daher ratsam, Verbote und Beschränkungen genauestens zu erfragen, bevor man ein Fahrzeug kauft um es in die USA einzuführen.

Ausnahmen

Die folgenden Fahrzeuge müssen die Abgas- oder Sicherheitsvorschriften nicht erfüllen, dürfen aber nicht in den USA verkauft werden.

Fahrzeuge, die von Besuchern ohne Wohnsitz in den USA zum persönlichen Gebrauch für nicht länger als 1 Jahr eingeführt werden. Das Fahrzeug muss mit Ablauf der Einjahresfrist ausgeführt werden - Ausnahmen oder Fristverlängerungen sind nicht möglich .
Fahrzeuge von Angehörigen ausländischer Streitkräfte, diplomatischem Personal und von Mitarbeitern internationaler Organisationen, denen durch das auswärtige Amt frei Einfuhr gewährt wurde.
Fahrzeuge, die zu Ausstellungs-, Forschungs- und Wettbewerbszwecken eingeführt werden, sofern sie keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben.

Auch für diese Fahrzeuge sind bei der Einreise die korrekt ausgefüllten Einfuhrdokumente EPA 3520-1 und DOT HS-7 vorzulegen. Zusätzlich kann von der Zollbehörde die Vorlage einer schriftlichen Bewilligung verlangt werden. Bedenken Sie, dass die Kosten der Wiederausfuhr eines Fahrzeuges, dem die Einfuhr verweigert wurde, hoch sein können und vom Fahrzeugbesitzer zu tragen sind.

Kennzeichen und Führerschein

Fahrzeuge sollten bei der Einfuhr das Nationalitätszeichen tragen. Der Internationale Führerschein ist zusätzlich zum nationalen sinnvoll.

Bürger der USA sollten sich bei der Einfuhr eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges an die zuständige Behörde ihres Bundesstaates wenden, um dort vorübergehende Kennzeichen zu beantragen.

Motorisierte ausländische Besucher , die als Touristen aus Ländern einreisen, welche die internationale Straßenverkehrskonvention von 1949 ratifiziert haben, dürfen in den USA 1 Jahr lang mit dem nationalen Zulassungskennzeichen ihres Landes und mit dem nationalen Führerschein fahren.

Ausländer , die in den Vereinigten Staaten beschäftigt sind, können ihre nationalen Kennzeichen vom Einfuhrhafen bis zum Zielort in den Vereinigten Staaten benutzen.

Anmerkung des ADAC:

Die Ummeldung eines mitgebrachten Fahrzeuges auf US-Kennzeichen sollte gleich nach der erfolgreichen Einfuhr am Ort des neuen Wohnsitzes beantragt werden.

Ausländer, die in den USA eine Beschäftigung aufnehmen und einen Wohnsitz gründen, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen. Je nach Bundesstaat kann dazu das Ablegen der theoretischen und/oder praktischen Fahrprüfung erforderlich sein oder nicht.

Weitere Details hier wie

AUTOTRANSPORT
- Zollabwicklung
- TÜV-Abnahme
- All-Inklusive
- Import-Rechner

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.globalcartransport.com

Geändert von Erich (27.01.2008 um 14:18 Uhr).
Erich ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 11:06   #3
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
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Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60B40 TÜV 07/23 :-) ,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16, F01 730d EZ 2010
Standard Hallo Erich

Nachdem du mir einige gute Infos gegeben hast bzgl. dem Import eines KFZ aus den Staaten, hast du dann auch noch eine gute und natürlich auch günstige Spedition fürs Verschiffen?
Als ich vor 3 Jahren gefragt habe warens zwischen 1500.- und 3500.- Teuros, Fix Bremerhafen, ab South Carolina oder irgendwo in Florida, versichert etc., aber der Preisunterschied war für mich entscheidend KEIN Fahrzeug einzuführen, da ich Angst hatte vor den nicht klaren Folgekosten...

Gruß Oli
Rottwauz1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2009, 09:19   #4
Erich
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Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Zu Speditionen kann ich Dir leider nichts sagen.
Erich ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2014, 20:55   #5
dominic-ch
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Schreib es mal hier hinein, hab auf Anhieb nichts passenderes gefunden.

In den USA werden ja die Alpina B7 (Allrad) über BMW vertrieben. Wenn da mal ein schöner passender B7 Allrad auftaucht könnt ich mir das noch vorstellen, evtl. zuerst mit einer Reise durch die Staaten. Das die Alpina's in den Staaten keine Alpina VIN haben ist mir bekannt, wenn der Preis stimmt ist mir das auch nicht wichtig...

Hat schon jemand einen Alpina von den Staaten nach Europa geholt?
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