Modell E65/E66 |
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11.03.2020, 21:17
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Vorne bei der Lima...ist vermutlich der Lima Lagerbock (Limaträger), kleine Dichtung, aber mehrere Stunden, jene zu tauschen.
VDD auch möglich, so wie Kettenkastendeckeldichtung oben.
MKL kann auch von den Druckregelventilen kommen, die zur KGE gehören. Da ist der Membran rissig, wenn es davon kommt. Ausbauen und prüfen ist fast nicht, da die Plastiknasen zu gerne brechen bei der Demontage, wenn sie alt sind.
Kosten beide vielleicht 50 € zusammen oder so, sind leicht zu tauschen.
Danach Fehlerspeicher löschen.
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11.03.2020, 23:15
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#32
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Drehmomentfetischist
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.02.2010
Ort: Landkreis Diepholz
Fahrzeug: Dodge Nitro 2.8 CRD 4WD (08.10), Mercedes C180K S204 (08.08)
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Zitat:
Zitat von e23bernd
Und noch einmal einen Dank für den netten Besuch von Thomas mit Frau heute Nachmittag/Abend
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Wir haben zu Danken und freuen uns, Euch kennengelernt zu haben!
Auf ein baldiges Wiedersehen und daß Du Deinen 750Li bald wieder auf dem Hof hast!
__________________
Gruß
Thomas
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"Das größte Sparpotential bietet eine vernünftige Fahrweise, nicht jedoch ein kleiner Hubraum."
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11.03.2020, 23:19
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#33
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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5 Tage Nachbesserungsfrist könnte deutlich zu kurz sein.
Mediator? Kommt bestimmt von der Rechtsschutz. Oder? Vorsicht, das taugt meistens nichts und dient nur dazu, der RS Kosten zu sparen.
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12.03.2020, 08:01
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#34
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Die BMW-E23-Teileoase
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: zwischen Hannover u. Bremen
Fahrzeug: DIV. E23, E38, E53 Wohnmobil, Smart Cabrio, VW T4 2,5TDI
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Zitat:
Zitat von Marks
5 Tage Nachbesserungsfrist könnte deutlich zu kurz sein.
Mediator? Kommt bestimmt von der Rechtsschutz. Oder? Vorsicht, das taugt meistens nichts und dient nur dazu, der RS Kosten zu sparen.
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Hallo Markus,
da hast du in allen Vermutungen Recht, allerdings ist der Wagen ja seit dem 22.2. zur Nachbesserung bei dem Händler und ich habe, das am 11.2. bezahlte Auto ja nie im wirklich heilen Zustand zum Fahren gehabt, bin damit lediglich wegen den "Problemen" mit unterwegs gewesen.
Ich wollte nur, wenn es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, mir nachsagen lassen, das ich nicht alles versucht habe, die Sache im Guten zu klären.
Was sollte ich denn deiner Meinung nach machen?
Kann denn durch den Mediator die Angelegenheit verschlimmert werden?
Der Mediator soll "eigendlich nur" versuchen, die Rückabwiklung des Kaufvertrages ohne Gerichtsverhandlung in die Wege zu leiten.
Was mache ich, wenn er später behauptet, er hat meine Mails nie zum Lesen erhalten, weil er oder seine Mitarbeiter sie gleich gelöscht haben, die angeforderte Lesebestätigung habe ich nicht erhalten.
Muss ich also doch wieder auf die " gute alte Deutsche Post ", mit einem Brief per Einschreiben zurück greifen?
Ich habe ja nicht die geringste Ahnung was mit dem Wagen bei dem Händler passiert, wer ist denn z.Zt. für Schäden, Diebstahl usw. verantwortlich? Der Wagen ist ja noch nicht einmal angemeldet, das wollte ich machen, wenn ich ihn repariert zurück habe.
Ich kann ja nun nicht regelmäßig zu dem ca. 250 Km entfernten Händler zum nachschauen fahren, ob der Wagen schon womöglich für andere Fahrzeuge als Teileträger verwendet wird, ich traue dem Händler mittlerweile alles zu und denke er wird mich auch nicht mehr auf sein Grundstück lassen.
Ich brauche spätestens ab dem 23.3. ein, möglichst Autom. Auto, mit dem ich nach meiner kürzlichen Schulter OP, zur Physoterapie und Reha Maßmahmen fahren kann.
Gruß
Bernd
__________________
Gruß
Bernd
Die BMW-E23-Teile - Oase
www.E23-Nord.de
Stau ist nur hinten blöd, vorne da geht's
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12.03.2020, 09:01
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#35
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von e23bernd
Hallo Markus,
da hast du in allen Vermutungen Recht, allerdings ist der Wagen ja seit dem 22.2. zur Nachbesserung bei dem Händler und ich habe, das am 11.2. bezahlte Auto ja nie im wirklich heilen Zustand zum Fahren gehabt, bin damit lediglich wegen den "Problemen" mit unterwegs gewesen.
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Die Nachfristsetzung wird - gerade bei Autos - gerne sehr formalistisch gesehen. Gerade eine Entscheidung des LG Duisburg dazu bekommen (AZ: 7 S 8/19), wonach fast 2 Wochen Nachfrist nach einem Monat Gerede und Telefonaten nicht ausreichend sind. Besonderer Hintergrund zudem, dass der Käufer selbst außergerichtlich geschrieben hatte und natürlich keine gerichtsfesten Formulierungen gewählt hatte. Deswegen war die Nachfristsetzung nicht eindeutig und im Ergebnis dann zu kurz.
Der hatte halt die ganze Zeit nur mit E-Mails gearbeitet und immer auf die E-Mails des anderen geantwortet. Völlig unübersichtlich, tausende von unwichtigen und irrelevanten Sachen drin. Ein einziges Durcheinander.
Wenn bei Dir eine Rechtsschutz zahlt, warum suchst Du Dir nicht professionelle Hilfe? Wenn der RA Mist baut, haftet der. Du behandelst doch auch eine Lungenentzündung nicht mit Kompressen aus Kuhmist, sondern gehst gleich zum Arzt.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich wollte nur, wenn es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, mir nachsagen lassen, das ich nicht alles versucht habe, die Sache im Guten zu klären.
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Falsche Sichtweise, die gefährlich ist. Das machen unheimlich viele falsch. Gesichtspunkte wie Gerechtigkeit, Prinzip, eigenes Image etc. sind völlig unwichtig. So denken nur diejenigen, die das Gesetz nicht kennen und das nutzt Dein Vertragspartner gerade aus. Es ist doch völlig wurscht, was Dir einer nachsagt und was Du im Guten versucht hast.
Dafür, dass Du es im Guten versucht hast, bekommst Du später vor Gericht keinen Blumentopf. Er hat Dir ein Fahrzeug mit Mangel verkauft. Daraus resultieren Rechte und Ansprüche für Dich. Diese müssen anhand des üblichen, jedem Rechtsanwalt bekannten Vorgehens durchgesetzt werden.
Auch Richter reden nur in dieser Sprache.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Was sollte ich denn deiner Meinung nach machen?
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Geh zum Anwalt!
Wenn Du krank bist, gehst Du doch auch zum Arzt und wenn Du die Haare geschnitten haben willst, gehst Du zum Friseur.
Warum zum Henker fahren immer alle so ein hohes Risiko und wundern sich dann, warum der Anwalt nachher den Karren, den man selbst in den Dreck gefahren hat, nicht mehr aus diesem herausbekommt?
Zitat:
Zitat von e23bernd
Kann denn durch den Mediator die Angelegenheit verschlimmert werden?
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Kann man pauschal nicht sagen.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Der Mediator soll "eigendlich nur" versuchen, die Rückabwiklung des Kaufvertrages ohne Gerichtsverhandlung in die Wege zu leiten.
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Was Dir die Rechtsschutz da empfiehlt, ist kein Mediator und der führt auch keine Mediation durch.
Mediation kommt aus dem angelsächsischen Recht und wurde dort entwickelt, um die furchtbar langsamen, furchtbar teuren und völlig uneffektiven dortigen Gerichte zu umgehen. Die Gerichte da sind nämlich viel langsamer, viel schlechter und auch viel teurer als in Deutschland, wenn es um das Zivilrecht geht.
Ein Mediator muss sich eigentlich mit beiden Parteien an einen Tisch setzten und hilft diesen nur, eine eigene Lösung zu finden. Diese kann völlig ungerecht sein und völlig nachteilig, weswegen bei einer angelsächsischen Mediation auch für jede Partei Anwälte mit am Tisch sitzen. Du kennst das aus amerikanischen Filmen.
Wo ist bei der Mediation, die Deine RS anbietet, Dein Anwalt, wo sitzt ihr an einem Tisch und verhandelt?
Wenn ein Rechtsstreit vermieden wird, verdient dabei meist nur einer - die Rechtsschutzversicherung.
Ich gebe der "Mediation" wenig Chancen. Aus folgendem Grund:
Dein Auto hat irgendwas, was der Verkäufer jetzt für kleines Geld nicht gerichtet bekommt. Im Zweifel weiß der gar nicht, was es ist, denn um das herauszufinden, müsste er Geld ausgeben.
Wenn er Geld ausgibt, ist sein Gewinn aus dem Verkauf weg.
Das will der nicht. Deswegen wird er es so machen, wie die meisten Händler: Entweder von Unwissenden an dem Auto rummurksen lassen oder eine Schadenbehebung faken, so dass es erst in einem Jahr wieder kommt - dann hast Du das Problem. Ferner versuchen, Dich möglichst lange hinzuhalten, um aus der Beweislastumkehr der ersten 6 Monate rauszukommen.
Geändert von Marks (12.03.2020 um 10:13 Uhr).
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12.03.2020, 09:22
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#36
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von e23bernd
Was mache ich, wenn er später behauptet, er hat meine Mails nie zum Lesen erhalten, weil er oder seine Mitarbeiter sie gleich gelöscht haben, die angeforderte Lesebestätigung habe ich nicht erhalten.
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Dein Fehler setzt sich fort. Lass es doch den Profi machen. Ich will jetzt nicht die vielen Möglichkeiten des Vorgehens aufzählen, weil ich es sowieso von hier aus nicht machen kann.
Du merkst aber schon, dass Du gerade wichtige Zeit verlierst, oder?
Zitat:
Zitat von e23bernd
Muss ich also doch wieder auf die " gute alte Deutsche Post ", mit einem Brief per Einschreiben zurück greifen?
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Zum einen ist das nicht der schlechteste Weg, zum anderen wäre es sinnvoller, wenn Du die Sache von einem Profi machen lässt.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich habe ja nicht die geringste Ahnung was mit dem Wagen bei dem Händler passiert, wer ist denn z.Zt. für Schäden, Diebstahl usw. verantwortlich? Der Wagen ist ja noch nicht einmal angemeldet, das wollte ich machen, wenn ich ihn repariert zurück habe.
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Das weiß keiner, was der mit dem Auto macht. Deswegen musst Du durch einen Anwalt handeln, damit das Risiko minimiert wird!
Für Schäden und Diebstahl dürfte derzeit er verantwortlich sein.
Die Anmeldung ist jetzt wirklich das geringst Problem, das Du hast.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich kann ja nun nicht regelmäßig zu dem ca. 250 Km entfernten Händler zum nachschauen fahren, ob der Wagen schon womöglich für andere Fahrzeuge als Teileträger verwendet wird, ich traue dem Händler mittlerweile alles zu und denke er wird mich auch nicht mehr auf sein Grundstück lassen.
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Dann verlier nicht noch mehr Zeit, geh zum Anwalt.
Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich brauche spätestens ab dem 23.3. ein, möglichst Autom. Auto, mit dem ich nach meiner kürzlichen Schulter OP, zur Physoterapie und Reha Maßmahmen fahren kann.
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Vergiss es. Bis dahin ist das niemals geklärt. Du hast schon viel zu viel Zeit dafür vergeudet und Dich von dem Verkäufer an der Nase herumführen lassen.
Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf rückabwickeln. Dafür müssen bestimmte Schritte gegangen werden, die ohne anwaltliche Begleitung schnell schief gehen.
Freiwillig wird der Verkäufer nichts zurückzahlen. Ich habe noch keinen Händler gesehen, der das gemacht hätte.
Also wirst Du dafür einen Prozess führen müssen. Das dauert ein paar Monate. Vorher siehst Du die Kohle auch nicht wieder.
Nochmal: Such Dir einen vernünftigen Anwalt vor Ort. Der kann Dir helfen.
Geändert von Marks (12.03.2020 um 10:17 Uhr).
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12.03.2020, 09:31
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#37
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Die BMW-E23-Teileoase
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: zwischen Hannover u. Bremen
Fahrzeug: DIV. E23, E38, E53 Wohnmobil, Smart Cabrio, VW T4 2,5TDI
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Ferner versuchen, Dich möglichst lange hinzuhalten, um aus der Beweislastumkehr der ersten 6 Monate rauszukommen.[/quote]
Hallo,
ist es nicht so, das die Gewärleistung mit der 6 Monatigen Beweislastumker erst dann beginnt, wenn ich ein mängelfreies Auto übergeben bekommen habe?
So habe ich es zumindest im Internet gelesen.
Gruß
Bernd
und Danke für deine Mühe
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12.03.2020, 09:59
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#38
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von e23bernd
Hallo,
ist es nicht so, das die Gewärleistung mit der 6 Monatigen Beweislastumker erst dann beginnt, wenn ich ein mängelfreies Auto übergeben bekommen habe?
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Das ist falsch. Anknüpfungspunkt des § 477 BGB ist der Gefahrübergang.
Gefahrübergang war, als Du mit dem Auto beim Händler vom Hof gefahren bist (§ 446 BGB).
Dass Du den zur Nachbesserung da abgestellt hast, ändert daran nichts mehr.
Seitdem tickt die Uhr.
Übrigens: Die Garantie schließt die gesetzlichen Ansprüche auf Rückabwicklung nicht aus, 443 BGB.
Bitte, such Dir professionelle Hilfe. Du machst alles falsch und verschlimmerst Deine Lage nur.
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12.03.2020, 10:13
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#39
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Hamann7
Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
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Schön das man sich gegenseitig hilft
Worum geht es nun konkret,
soll das Fahrzeug behalten werden?
Oder geht es hier um eine Rückabwicklung?
Ich Persönlich würde, wenn das Fahrzeug es wert wäre
und der Einkauf eher preiswert war, behalten und selbst reparieren.
Oder einem Forums-Spezi zur Reparatur übergeben.
Mfg Laki
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12.03.2020, 10:28
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#40
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Die BMW-E23-Teileoase
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: zwischen Hannover u. Bremen
Fahrzeug: DIV. E23, E38, E53 Wohnmobil, Smart Cabrio, VW T4 2,5TDI
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Zitat:
Zitat von Marks
Das ist falsch. Anknüpfungspunkt des § 477 BGB ist der Gefahrübergang.
Gefahrübergang war, als Du mit dem Auto beim Händler vom Hof gefahren bist (§ 446 BGB).
Dass Du den zur Nachbesserung da abgestellt hast, ändert daran nichts mehr.
Seitdem tickt die Uhr.
Übrigens: Die Garantie schließt die gesetzlichen Ansprüche auf Rückabwicklung nicht aus, 443 BGB.
Bitte, such Dir professionelle Hilfe. Du machst alles falsch und verschlimmerst Deine Lage nur.
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Okay danke,
ich habe jetzt für morgen um 16:00 Uhr einen Termin bei einem Rechtsanwat in Syke ausgemacht und werde dann "das volle Programm" durchziehen, also werde ich mich schon mal nach einem "gebrauchbaren" PKW umschauen, denn das wird ja länger dauern, habe den E65 auch mitlerweile "abgeschrieben" ES IST NUR NOCH HASS übrig geblieben, und genau dann überlegt man, ob man richtig gewählt hat.
Einen 728i Autom., E23 und einen 750IL, E38 werde ich mir die Tage schon einmal anschauen.
Gruß
Bernd
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