Modell F01/F02 |
|
|
Detail-Infos |
|
Modelle |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
08.10.2015, 15:34
|
#11
|
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
|
alles Klar!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
|
|
|
08.10.2015, 17:35
|
#12
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
|
Zitat:
Zitat von Erwin
Ich meinte auch nicht, das Min TH das Mindesmaß für die HU ist !!! und der Meister meinte das auch nicht. Min TH war damals (heute) die Grenze zum Abdrehen. Dann kann die Scheibe noch gefahren werden bis zur HU-Grenze.
|
Eben, ab der "Min TH" darf noch ein Satz NEUER Bremsklötze verheizt werden.
Wie dieses Maß erreicht wurde, durch ABDREHEN, weil Scheibe rostig, oder häufigen Bremsklotzwechsel, ist egal.
M f G
|
|
|
09.10.2015, 05:37
|
#13
|
Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
|
Das ist nicht richtg. Es gilt laut TIS die "Mindeststärke HU". Also Scheibendicke neu minus 2,4 mm. Unabhängig von Zustand der eventuell auch neuen Bremsbeläge.
|
|
|
09.10.2015, 12:40
|
#14
|
Wanderdünenhasser
Registriert seit: 28.08.2002
Ort: Dorsten
Fahrzeug: BMW 730d G11
|
Ich muss jetzt noch mal nachfragen:
Mein sagt, dass innerhalb der nächsten 10.000 bis 15.0000 km neue Beläge UND neue Scheiben notwendig sind. Könnte ich nicht jetzt schon neue Beläge drauf machen lassen und mir die Scheiben sparen?
Viele Grüße
Henning
__________________
Ich bin zu arm für eine Signatur
|
|
|
09.10.2015, 13:16
|
#15
|
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
|
wenn Du normale BMW-Scheiben drin hast - und die Scheibendicke NICHT unter das MIN TH-Maß, was auf der Scheibe eingeprägt ist, gekommen ist, dann darfst du einen weiteren Satz Beläge JETZT drauf machen und verschleißen.
Wenn die HU fällig ist, darf die Bremsscheibendicke nicht unter die Mindestdicke-HU =Nennmaß - 2,4 mm gekommen sein.
Das "Nennmaß" ist immer gleich der "Scheibendicke neu"
Sonst kannst du die Scheibe bis zum bitteren Ende des neu montierten Satzes Beläge fahren.
|
|
|
09.10.2015, 13:18
|
#16
|
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
|
Zitat:
Zitat von Erwin
Das ist nicht richtg. Es gilt laut TIS die "Mindeststärke HU". Also Scheibendicke neu minus 2,4 mm. Unabhängig von Zustand der eventuell auch neuen Bremsbeläge.
|
Was Haschra geschrieben hat ist vollkommen richtig - dieses Mindestmaß-HU darf bei der HU nicht unterschritten werden - ansonsten kräht kein Hahn danach!
Die Scheiben haben genug Futter - die normalen BMW-Scheiben.
|
|
|
09.10.2015, 14:58
|
#17
|
Wanderdünenhasser
Registriert seit: 28.08.2002
Ort: Dorsten
Fahrzeug: BMW 730d G11
|
Ach cool, dann mache ich das mal. Bin gestern ja ohne Probleme über die HU gekommen
Viele Grüße
Henning
Zitat:
Zitat von peterpaul
wenn Du normale BMW-Scheiben drin hast - und die Scheibendicke NICHT unter das MIN TH-Maß, was auf der Scheibe eingeprägt ist, gekommen ist, dann darfst du einen weiteren Satz Beläge JETZT drauf machen und verschleißen.
Wenn die HU fällig ist, darf die Bremsscheibendicke nicht unter die Mindestdicke-HU =Nennmaß - 2,4 mm gekommen sein.
Das "Nennmaß" ist immer gleich der "Scheibendicke neu"
Sonst kannst du die Scheibe bis zum bitteren Ende des neu montierten Satzes Beläge fahren.
|
|
|
|
09.10.2015, 16:35
|
#18
|
Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
|
Ich habe inzwischen im Internet eine Kopie vom T** in englicher Sprache für Bremsscheiben beim X3 von 2009 gesehen. Dort steht tatsächlich, dass man bei >= MIN TH nochmal einen Bremsbelagsatz draufmachen kann und runterfahren kann. Es ist aber nicht klar, für welches Land das gilt. Bin erstaund.
Wäre gut, wenn wir für den F01 eine zuverlässige Aussage bekommen könnten.
Geändert von Erwin (09.10.2015 um 18:30 Uhr).
|
|
|
09.10.2015, 19:23
|
#19
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
|
Zitat:
Zitat von Erwin
Dort steht tatsächlich, dass man bei >= MIN TH nochmal einen Bremsbelagsatz draufmachen kann und runterfahren kann. Es ist aber nicht klar, für welches Land das gilt. Bin erstaund.
|
Vielleicht in einem Land vor UNSERER Zeit
M f G
|
|
|
09.10.2015, 20:17
|
#20
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Holzgerlingen
Fahrzeug: AUDI RS6 + 87er B12 Klon
|
Wer bei erreichen des Mindestmaß noch meint er müsse nochmal nen Satz neuer Beläge montieren zu müssen hat eh nicht mehr.......im Zaun.
So meine Meinung.
Vor allem gerade bei schweren Karossen.
Muss jeder selber wissen.
In der Regel gilt (hahaha...) 2x Beläge pro Scheibensatz.
Allerdings gilt das nicht für alle Fahrzeuge.
Vor allem schwere Fahrzeuge und eine etwas sportlichere Fahrweise können dazu führen das auch nur ein Belagsatz gefahren werden kann.
Mal ganz davon abgesehen das Scheiben mit erhöhter Gradbildung dazu neigen,hässliche Geräusche beim Bremsen von sich zu geben,wenn auf diese neue Beläge montiert werden.
Von der Festigkeit bei stärkeren Bremsmanövern mal ganz abgesehen...
Finde ich komplett indiskutabel.
alex
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|