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BMW 7er, Modell E38
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Alt 25.10.2018, 19:07   #11
Ich e32
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
Standard

Mit Vollkasko war der erste 7er(Bj 88) über Vadders abgesichert und selbst da haben wir bei einem Wiederbeschaffungswert von knapp 4500€ nur 3000€ bekommen, weil einige Reperaturen und Neuteile nicht mitberechnet wurden..
Aja LL war immer um die 230-250tkm...
Ich e32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2018, 20:12   #12
zelefontelle
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Aurich
Fahrzeug: E38-740i (09.94)
Standard

Zitat:
Zitat von helmut e30 Beitrag anzeigen
Man darf auch die 130 Prozentregel nicht vergessen, die Versicherungen müssen bis 130 Prozent vom Zeitwert das Auto reparieren, darüber ist es dann ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
Das gilt nur bei Haftpflichtschäden. Die Kasko zahlt eine Reparatur i.d.R. nur bis zur Grenze des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert-Restwert). Das ist im Detail aber in den AVB der Versicherung geregelt.

Man darf nicht Schadensersatz und vertragliche Ersatzansprüche verquicken.


Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Beim 730iA aus 1990 hab ich man gerade 1200€ von der Versicherung bekommen. Wiederbeschaffungswert lag bei knapp 4400€....
Beim 735i aus 1989 habe ich ~770€ bekommen. Wiederbeschaffungswert lag bei knapp 3900€.
Und es wurden bei beiden, die jeweils aktuellen Rechnungen mit eingereicht bei Versicherer des Gegners.. Beim 730 haben die immerhin die neue Kardanwelle mitberücksichtigt...

verstehe ich gerade nicht.

Hat die gegnerische Versicherung gekürzt, weil man dir ein Mitverschulden angerechnet hat?

Oder waren die Reparaturkosten so hoch, dass man dich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (s.o) verwiesen hat? Der kann dann bei den genannten Wiederbeschaffungswerten nicht so niedrig gewesen sein, da die Wagen mit derartig teuren Schäden ja auch keinen hohen Restwert gehabt haben dürften.

Oder meinst Du, dass die Versicherung von einem anderen Wiederbeschaffungswert ausgegangen ist?

Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Mit Vollkasko war der erste 7er(Bj 88) über Vadders abgesichert und selbst da haben wir bei einem Wiederbeschaffungswert von knapp 4500€ nur 3000€ bekommen, weil einige Reperaturen und Neuteile nicht mitberechnet wurden..
Aja LL war immer um die 230-250tkm...
Wenn der Wiederbeschaffungswert unstreitig bei 4.500,00 lag, hätten die den auch abzüglich des Restwertes auszahlen müssen. Ich verstehe dich so, dass der von der Versicherung zuerkannte Wiederbeschaffungswert nicht dem tatsächlichen entsprach?

Das ist leider ein häufiges Problem bei Autos, die aus der Schwacke-Bewertung herausfallen. Da muss man echt nach Gutachtern suchen, die sich die Mühe machen auch den Zustand des Fahrzeuges angemessen zu würdigen. Da man aber im Rahmen der Vollkasko oft keine freie Gutachterwahl hat, ist das ein Glücksspiel.

Geändert von zelefontelle (25.10.2018 um 20:19 Uhr).
zelefontelle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2018, 20:54   #13
St.M.B.1988
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Registriert seit: 27.03.2017
Ort: Gera
Fahrzeug: e38 725tds 1996, ACS-L7 1998, e38 750iL 1999, e36 Cabrio 1999, 600SEL W140
Standard

Meine L7 sind alle Vollkasko versichert. Folgendes ist mega wichtig: Ohne Wertgutachten kannst du es gleich sein lassen. Das Wertgutachten muss jedes Jahr neu gemacht werden. Je nach Wert, kann auch dein Beitrag angepasst werden.
St.M.B.1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2018, 21:10   #14
zelefontelle
Erfahrenes Mitglied
 
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Standard

Zitat:
Zitat von St.M.B.1988 Beitrag anzeigen
Meine L7 sind alle Vollkasko versichert. Folgendes ist mega wichtig: Ohne Wertgutachten kannst du es gleich sein lassen. Das Wertgutachten muss jedes Jahr neu gemacht werden. Je nach Wert, kann auch dein Beitrag angepasst werden.
ist mir wie gesagt im Prinzip bekannt.

Was zahlst du für ein jährliches Wertgutachten? Am Anfang 500,00 € und dann in den Folgejahren 150,00 € (Schätzung).

Das rechnet sich nur eingeschränkt, um im Falle des Falles dann vielleicht 4-5000,00 € zu bekommen.
zelefontelle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2018, 21:17   #15
St.M.B.1988
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Standard

Naja, das Gutachten kostet abhängig vom geschätzten Wert so 300-500. Bei 5000 Wert würde ich es nicht machen. Mein Alltags-e38 ist auch nur Teilkasko, Wert ca 4000,-
St.M.B.1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2018, 21:26   #16
Toofilla
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Registriert seit: 06.10.2009
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-740i (03.99) mit Vialle Lpi
Standard

Ich habe in 2013 für meinem 97er 740 mit ca. 220TKM und fast neue Vialle-Gasanlage 5250 Euro erhalten.
Dein Auto ist älter, aber die Markt-Preise sind enorm gestiegen.
Toofilla ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2018, 03:52   #17
helmut e30
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 15.04.2014
Ort: offenberg
Fahrzeug: BMW e32 750IL
Standard 130% Regelung

Zitat:
Zitat von zelefontelle Beitrag anzeigen
Das gilt nur bei Haftpflichtschäden. Die Kasko zahlt eine Reparatur i.d.R. nur bis zur Grenze des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert-Restwert). Das ist im Detail aber in den AVB der Versicherung geregelt.

Man darf nicht Schadensersatz und vertragliche Ersatzansprüche verquicken.






verstehe ich gerade nicht.

Hat die gegnerische Versicherung gekürzt, weil man dir ein Mitverschulden angerechnet hat?

Oder waren die Reparaturkosten so hoch, dass man dich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (s.o) verwiesen hat? Der kann dann bei den genannten Wiederbeschaffungswerten nicht so niedrig gewesen sein, da die Wagen mit derartig teuren Schäden ja auch keinen hohen Restwert gehabt haben dürften.

Oder meinst Du, dass die Versicherung von einem anderen Wiederbeschaffungswert ausgegangen ist?



Wenn der Wiederbeschaffungswert unstreitig bei 4.500,00 lag, hätten die den auch abzüglich des Restwertes auszahlen müssen. Ich verstehe dich so, dass der von der Versicherung zuerkannte Wiederbeschaffungswert nicht dem tatsächlichen entsprach?

Das ist leider ein häufiges Problem bei Autos, die aus der Schwacke-Bewertung herausfallen. Da muss man echt nach Gutachtern suchen, die sich die Mühe machen auch den Zustand des Fahrzeuges angemessen zu würdigen. Da man aber im Rahmen der Vollkasko oft keine freie Gutachterwahl hat, ist das ein Glücksspiel.

Das stimmt, bin jetzt von meinem unverschuldeten Unfall ausgegangen, da griff die Regelung.
helmut e30 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2018, 12:47   #18
der Mohr
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Fahrzeug: E38-740i (1/97), E38-750i (4/96)
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Zitat:
Zitat von zelefontelle Beitrag anzeigen
Dann lass mich doch an deinem Erfahrungsschatz teilhaben, wenn es sich um E38 oder E32 gehandelt hat

Falls ja: Welches Alter, welche Laufleistung, welchen Wiederbeschaffungswert?

Mir ist das Vorgehen der Versicherer bekannt. Mir sind auch sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen bekannt, ich habe wahrscheinlich auch schon mehr Gutachten mit Wiederbeschaffungswert als die meisten hier in den Händen gehalten... was mir fehlt, sind möglichst konkrete Erfahrungen was den E38 betrifft.

Denn auch auf Grundlage meiner Erkenntnisse kann ich nicht einschätzen, ob ich eher mit 2.000 € oder mit 4.000 € rechnen darf. Ich weiß, dass entscheidet der Gutachter, trotzdem würden mir konkrete Erfahrungen bei der Eingrenzung helfen.

Klar ist: Für mehr als 5.000 € braucht man bei dem Fahrzeugalter i.d.R. ein möglichst aktuelles Wertgutachten.

Entschuligt, falls meine Frage zu allgemein formuliert war.

...wie auch immer berechnet wird, ich kann dir schreiben wie es bei mir im vergangenem Dezember abgelaufen ist :

ich habe mich mit meinem VK versicherten 728i bei Glatteis mehrmals gedreht, bin in die Botanik geschleudert und seitlich an eine Laterne gestoßen.
Eindeutig meine Schuld obwohl ich nicht wirklich schnell unterwegs war.
War das einzige Auto in 35 Jahren das ich auf dem Gewissen habe, somit passt die Quote noch...


Zur Abrechnung :

der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und hat den Wagen wenige Tage später auf dem Hof meiner Stammwerkstatt besichtigt.
(der Abschleppdienst hat das Wrack dorthin gebracht)

Der Gutachter hat sich intensiv mit dem Fahrzeug befasst und einige erfolgte Reparaturen von dem Werkstattbetreiber erklärt bekommen.
Zufälligerweise hatte ich einen Tag vorher sehr gute Bilder von dem Fahrzeug gemacht (sollten eigentlich mal hier als Kalenderbilder vorgeschlagen werden).

Er hat sich von dem wirklich hervorragendem Karosseriezustand überzeugt und auch davon das ich alles andere als ein "ich will billig groß fahren - Mängel sind mir egal" Typ bin.

Der Werkstattchef hat noch 2 tolle Sprüche gebracht :

auf die Frage nach Reparaturen sagte er dem Gutachter "Herr D. fragt nicht was es kostet sondern nur ob er den Werkstattersatzwagen bekommt oder ob ihn seine Frau abholen muß"
und auf das Mimimi "ich kann den Motor nicht starten" (Laterne seitlich in dem Sicherungskasten...) sagte er "er wird den schon nicht in die Laterne geschoben haben..."

Ergebnis nach wenigen Tagen :

Rep.kosten mindestens 23t + X, Zeitwert 5700,- .
Überweisung in dieser Höhe abz. Selbstbeteiligung und abz. Restwert i.H.v. 390,- die es dann wenige Tage später von einem Verwerter in Bar gab.
Kein Mwst Abzug weil der Gutachter die Klausel "vergleichbare Fahrzeuge nicht im Handel erhältlich, verkäufe erfolgen nur von Privat" angegeben hat.


Das Fahrzeug war sehr überschaubar ausgestattet aber auch in einem gutem, weitestgehend durchrepariertem Zustand.

Gruß, Peter
der Mohr ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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