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BMW 7er, Modell E32
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Alt 18.02.2005, 06:55   #1
Disco Stance
Mitglied
 
Registriert seit: 18.01.2005
Ort: Raubling
Fahrzeug: 730iA
Standard Händler-/Exportfahrzeuge?

Wie verhält es sich beim Kauf solcher Fahrzeuge? Die Händler die Fahrzeuge mit einer solchen Deklarierung verkaufen wollen doch nur keine Garantie mehr drauf geben weil es sich niemals rechnet, oder?
Kann ich als Privatrmann auch so ein Auto erstehen unter Abschluss eines Vertrages mit ausdrücklicher Garantieverweigerung oder so des Händlers?

Danke,

MfG,

Daniel
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Alt 18.02.2005, 07:10   #2
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Sollte wohl moeglich sein, wenn dies klar im Vertrag beruecksichtigt ist.
Es geht dem Hanedler ja nur darum. dass dies ausgeschlossen ist.

Es muessen nicht unbedingt schlechte Autos sein, die so angeboten werden. Waere ich hanedler, wuerde ich es genau so machen.
Preise sollten demgemaess auch guenstiger sein.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 08:10   #3
Beatsurfer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beatsurfer
 
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
Standard

Zitat:
Zitat von Disco Stance
Wie verhält es sich beim Kauf solcher Fahrzeuge? Die Händler die Fahrzeuge mit einer solchen Deklarierung verkaufen wollen doch nur keine Garantie mehr drauf geben weil es sich niemals rechnet, oder?
Kann ich als Privatrmann auch so ein Auto erstehen unter Abschluss eines Vertrages mit ausdrücklicher Garantieverweigerung oder so des Händlers?

Danke,

MfG,

Daniel
Ja, die Händler wollen mit solchen Klauseln die Gewährleistung ausschließen, die sie nach dem Gesetz auch für gebrauchte Fahrzeuge mindestens für 1 Jahr tragen müssen (sie können die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen durch Vertrag, das ist aber nicht automatisch so. Es muß im Vertrag stehen.). Dies gilt immer, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft (Verbrauchsgüterkauf). Sowas wird sich eben oftmals kaum noch rechnen für einen Händler. Deswegen will er so aus der Haftung, was an und für sich ja nachvollziehbar ist.

Das Problem dabei: Gegenüber einem Verbraucher kann ein Unternehmer die Gewährleistung unter keinen Umständen wirksam ausschließen. Da kann er machen was er will. Er muß Gewährleistung geben. Das Risiko: Wenn er die Gewährleistung versucht ganz auszuschließen, dann muß er sogar zwei Jahre Gewährleistung geben, da insoweit die Vertragskalusel unwirksam ist und es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bleibt.

Viel Händler verkaufen solche fahrzeuge dann wirklich auch nur an andere Händler oder für den Export. habe selber mal versucht über BMW an solche Fahrzeuge ran zu kommen. Keine Chance. Die sammeln die zentral und verteilen die nur an Nicht-Verbraucher weiter.
__________________
Gruss

Beatsurfer
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Alt 18.02.2005, 10:15   #4
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Wenn Du so ein Fahrzeug wirklich haben willst, dann mußt Du halt über drei Ecken gehen:
  1. Suche Dir einen Gewerbetreibenden Deines Vertrauens (hier im Forum soll es auch welche geben, aber ob man denen vertrauen kann ... ), welcher das Fahrzeug erwirbt.
  2. Dieser verkauft es an eine Person seines Vertrauens (naher Verwandter, Ehefrau, ...)
  3. Diese Person verkauft Dir das Fahrzeug privat und kann alle Gewährleistung ausschließen.
Schritt 2 kann auch entfallen, wenn der Gewerbetreibende Dir soweit vertrauen kann, daß Du keine Gewähleistungsansprüche an ihn stellen wirst.

Und zur Freudenfeier über das "neue alte" Auto lädst Du die Beteiligten natürlich ein.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 10:17   #5
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Zitat:
Zitat von Erich
Preise sollten demgemaess auch guenstiger sein.
Bzw. wenn der Händler das Gewährleistungsrisiko einkalkulieren würde, müssten die Preise dermaßen hoch sein, daß keiner mehr kaufen wollte.
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 11:16   #6
Artur
Mitglied
 
Registriert seit: 24.06.2004
Ort: Kuala Lumpur
Fahrzeug: 850CiA
Standard

Hi,
ein Händler kann die min 1Jahr Garantie nicht ausschliessen wenn er da weniger oder "keine Garantie lt.absprache" o.ä. reinschreibt so gilt Automatisch - 2Jahre.

Und ein "GewerbeTreibender" wird sich davor hüten für die Firma zu kaufen und dann Privat verkaufen - wegen siehe oben (was der Firma gehört muss auch als Firma verkauft werden) + wegen dem Finanzamt (Steuern).

Also bleibt nur der AusländischerMitbürger mit dem du dahin gehst Der Kaufvertrag auf den Guten (mit seiner AuslandsAdresse) der macht den Vertag du Zahlst + und fährst mit dem Wagen weg.

Aber ich würde es mir sehr genau Überlegen ob der ExportWagen es Wert ist
Artur ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 11:44   #7
HighWheels
Always straightforward!
 
Benutzerbild von HighWheels
 
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso
Standard

Wie ist es denn, wenn der Händler dem Privatkäufer den Wagen als "Bastlerschrott" für beispielsweise 900,- € laut Vertrag verkauft (der reale Kaufpreis ist natürlich höher), kann er auf diese Art und Weise die Gewährleistung ganz ausschliessen?
HighWheels ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 13:53   #8
Tobeco
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
Standard

Gebrauchtwagenhändler können sehr wohl die Haftung ausschließen, liegt halt nur an der Vertragsgestalltung!

Zitat:

Gebrauchtwagenhändler dürfen die Haftung für Mängel an verkauften Autos ausschließen, wenn sie nur als Vermittler des Voreigentümers auftreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch, 26.01., entschieden. Eine 2002 erlassene Vorschrift, wonach Unternehmen der Ausschluss der Mängelhaftung zu Lasten der Verbraucher untersagt ist, findet auf die so genannten Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel in der Regel keine Anwendung, urteilte das Karlsruher Gericht. Damit klärte der BGH die für den Gebrauchtwagenhandel eminent wichtige Frage, ob ihm der bisher übliche Haftungsausschluss durch den Erlass der Verbraucherschutzvorschrift versagt ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 175/04 vom 26. Januar 2005)

Der VIII. Zivilsenat gab einem Gebrauchtwagenhändler Recht, der den Opel Astra eines - im Kaufvertrag ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesenen - Voreigentümers veräußert und zugleich die Haftung für Mängel an dem Fahrzeug ausgeschlossen hatte. Der Kläger, der Fehler an dem Wagen entdeckt hatte, wollte sich von dem Vertrag lösen.

Nach den Worten des BGH ist es in dieser Konstellation für den Käufer eindeutig, dass er - wie dem Vertrag zu entnehmen - den Wagen von einem zum Haftungsausschluss berechtigten Privatmann und nicht von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbt. Unerheblich sei, ob der Händler in den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darauf hingewiesen oder das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände präsentiert habe. Agenturgeschäfte von Gebrauchtwagenhändlern seien eine seit langem bekannte Erscheinung und könnten deshalb nicht als Umgehung des Verbraucherschutzes angesehen werden.

Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn der Händler den Wagen gegen einen Festpreis in Zahlung nimmt. In diesem Fall sei - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einem Ankauf durch den Händler auszugehen, so dass ihm der Ausschluss der Haftung für Mängel versagt sei.
Tobeco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2005, 15:36   #9
Andrzej
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Andrzej
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Zitat:
Zitat von VollNormal
Bzw. wenn der Händler das Gewährleistungsrisiko einkalkulieren würde, müssten die Preise dermaßen hoch sein, daß keiner mehr kaufen wollte.
So ist es eben.Wenn jemand keine Ahnung hat, dann soll er sich Neuwagen kaufen. Gebraucht ist gebraucht und fertig...Ich kaufe immer gebrauchte Fahrzeuge und war auch manchmal reingelegt aber das gehoert einfach zu normalen Kaufrisiko bei gebrauchten
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2005, 23:07   #10
Beatsurfer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beatsurfer
 
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
Standard

Zitat:
Zitat von Tobeco
Gebrauchtwagenhändler können sehr wohl die Haftung ausschließen, liegt halt nur an der Vertragsgestalltung!
Mmmh, exakterweise muß man sagen, daß in diesem entschiedenen Falle gerade nicht der Händler die Gewährleistung ausschließt, sondern eben die Privatperson, welche nach § 164 BGB durch den Händler vertreten wird. Damit bestätigt der BGH eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit, nämlich daß es für die Frage der maßgeblichen Eigenschaft des Vertragspartners (Unternehmer oder Verbraucher) nicht auf die Person des Vertreters (Händler) sondern die des Vertretenen (Verbraucher) ankommt. Der Verbraucher als Verkäufer kann natürlich die Gewährleistung ausschließen.

Damit bleibt also festzuhalten, daß ein Händler gleichwohl niemals bei eigenen Geschäften die Gewährleistung ausschließen kann.
Beatsurfer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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