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BMW 7er, Modell E38 |
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Umfrageergebnis anzeigen: Umweltplakette - Ja, Nein, Vielleicht...
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Klar, hab ich schon!
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2 |
3,77% |
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Blödsinn, mach ich nicht mit! Brauch ich nicht!
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37 |
69,81% |
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Werde mal drüber nachdenken...
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14 |
26,42% |
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06.01.2008, 14:40
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#51
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von elvir
da war ich wohl in bezug auf meine autos mehr als schlecht informiert, bzw. überhaupt
trotzdem werden bestimmt sehr viele leute große probleme dadurch bekommen?! ich habe ja nichts gegen den klimaschutz, im gegenteil. nur ärgert es mich tierisch, wenn "alibi-gesetze/bestimmungen" erlassen werden, die völlig fern der realität sind, und nur in die tasche des kleinen mannes langen!
gruß
elvir
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Es geht hier nicht um den verdammten Klimaschutz - es geht um den Schutz der dort lebenden Menschen - FEINSTAUBBELASTUNG ist das Stichwort, nix CO2, nix Kohlenmonoxid, nix was weiß ich 
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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06.01.2008, 14:52
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Wo steht, dass die Plakette im Auto angeklebt werden muss? Bisher habe ich davon noch nichts gelesen, wass eine Verklebung Pflicht ist.
Und das werde ich auch ganz bestimmmt nicht machen - auch ohne Plakette würde ich den Tatbestand nicht erfüllen, d.h. mein Auto darf in eine Zone fahren, nur fehlt der sichtbare Hinweis, was noch keine 40 Euro und einen Punkt kosten darf - wie die Rechtsprechung da entscheidet, wird sich noch zeigen.
Eine einlaminierte Plakette mit meinem Kennzeichen ist meines Erachtens völlig ausreichend - man hat einen sichtbaren Hinweis im Auto, der mit dem Kennzeichen versehen ist und damit "amtlich" beglaubigt.
Ist ja keine Vignette...
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das steht in der "Verordnung zum Erlasss und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge"
§3 Abs 2
im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006
siehe hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf
kurz gesagt:
wer die Plakette nicht fest angebracht hat verstößt (ähnlich wie bei den vignetten, tüv- und AU- aufklebern, usw., bei denen es ja auch nichts bringt sie im handschuhfach herumzuchauffieren oder die voraussetzungen theoretisch zu erfüllen)) in gleicher weise gegen die verordnung wie beim fahren ohne plaktte und hat mit dem gleichen ordnungsgeld von 40€ und 1 punkt zu rechnen.
die rechtlage ist da eindeutig- da muss sich nichtmal ein gericht damit beschäftigen...
Gruß,
Kai
PS: "ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung"... also vor dem rumposaunen erstmal gründlich einschlägige normen nachlesen 
Geändert von KaiMüller (06.01.2008 um 15:02 Uhr).
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06.01.2008, 14:54
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#53
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Es geht hier nicht um den verdammten Klimaschutz - es geht um den Schutz der dort lebenden Menschen - FEINSTAUBBELASTUNG ist das Stichwort, nix CO2, nix Kohlenmonoxid, nix was weiß ich 
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hallo. ja,da hast du recht,es sollte eigentlich um den schutz der dort lebenden menschen gehen. aber ist es nicht so,daß es die menschen,die dort leben,den meisten feinstaub verursachen? die kfz machen nämlich nur den geringsten teil aus.der großteil kommt aus der industrie und den haushalten. und wer dahin muß,holt sich doch eh eine plakette,also läuft die katze wieder auf den alten beinen. es gibt doch nur noch so wenige fahrzeuge,die überhaupt keine plakette mehr bekommen,so daß der anteil dieser fahrzeuge verschwindend gering ist. selbst die meisten lkw fahren heut unter den abgaswerten von pkw´s. schöne grüße andi.
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06.01.2008, 14:55
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#54
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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kosten sparen
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06.01.2008, 15:04
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Hamm
Fahrzeug: 750Li Bj.02.2006 Twingo Bj.12.2008
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Wo steht, dass die Plakette im Auto angeklebt werden muss? Bisher habe ich davon noch nichts gelesen, wass eine Verklebung Pflicht ist.
Und das werde ich auch ganz bestimmmt nicht machen - auch ohne Plakette würde ich den Tatbestand nicht erfüllen, d.h. mein Auto darf in eine Zone fahren, nur fehlt der sichtbare Hinweis, was noch keine 40 Euro und einen Punkt kosten darf - wie die Rechtsprechung da entscheidet, wird sich noch zeigen.
Eine einlaminierte Plakette mit meinem Kennzeichen ist meines Erachtens völlig ausreichend - man hat einen sichtbaren Hinweis im Auto, der mit dem Kennzeichen versehen ist und damit "amtlich" beglaubigt.
Ist ja keine Vignette...
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dein wort in Gottes ohr!!
würde ich mir auch wünschen, da es mir genauso davor graut das teil auf die scheibe zu kleben!!
gruß
elvir
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06.01.2008, 15:10
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#56
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
das steht in der "Verordnung zum Erlasss und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge"
§3 Abs 2
im Bundesgesetzblatt vom 16.10.2006
siehe hier:
http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif http://www.7-forum.com/images/link_rot.gif http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf
kurz gesagt:
wer die Plakette nicht fest angebracht hat verstößt (ähnlich wie bei den vignetten, tüv- und AU- aufklebern, usw., bei denen es ja auch nichts bringt sie im handschuhfach herumzuchauffieren oder die voraussetzungen theoretisch zu erfüllen)) in gleicher weise gegen die verordnung wie beim fahren ohne plaktte und hat mit dem gleichen ordnungsgeld von 40€ und 1 punkt zu rechnen.
die rechtlage ist da eindeutig- da muss sich nichtmal ein gericht damit beschäftigen...
Gruß,
Kai
PS: "ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung"... also vor dem rumposaunen erstmal gründlich einschlägige normen nachlesen 
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Tja, ich hatte mich da auch gut durchgelesen - nur nicht im Gesetz selber, weil ich einen Verweis bisher nicht gefunden hatte.
Trotzdem habe ich in mehreren Fachzeitschriften gelesen, dass man die Redchtsprechung noch abwarten sollte - es steht ja in Deinem Link nirgendwo die Situation, was passiert, wenn ein plakettenfähiger Wagen ohne Plkatte rumfährt. Und auch eine abgekratze AU wird nicht so bestraft als wenn man eine abgekratze AU-Plakette hat UND auch keine bestandene AU-Bescheinigung hat.
Das in allen Fällen ein Bußgeld gezahlt werden muss, sollte klar sein, aber ich denke nicht, dass 40 Euro und 1 Punkt dann fällig wären...wir werden ja sehen
Ich werde das Teil definitiv nicht bei mir reinkleben und sehe auch keinen Sinn darin, wenn das Teil eh mein Kennzeichen trägt - also trompete ich das auch weiterhin rum
Schindluder kann man da eh ohne Ende mit betreiben...das ist ja das Traurige. Eine Plakette bekommste ohen wirklich viele Mühen auch so...
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06.01.2008, 16:14
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#57
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Trotzdem habe ich in mehreren Fachzeitschriften gelesen, dass man die Redchtsprechung noch abwarten sollte - es steht ja in Deinem Link nirgendwo die Situation, was passiert, wenn ein plakettenfähiger Wagen ohne Plkatte rumfährt.
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das steht nie in den entsprechenden verodnungen sondern in den ausführungsbestimmungen für die verwaltung...diese sind noch nicht veröffentlicht (weswegen verstösse bis märz auch nicht geahndet werden)... also ist keij urteil abzuwarten sondern erstmal die ausführungsbestimmungen zur verordnung
in diesem fall wird es aber mit großer wahrscheinlichkeit tatsächlich so sein, daß eine nicht geklebte plakette wie eine nicht vorhandene plakette geahndet wird, weil nicht das erfüllen der entsprechenden schadstoffklasse voraussetzung für die einfahrt in eine umweltzone ist sondern das vorhandensein einer ordnungsgemäss angebrachten plakette...(weswegn unter den entsprechenden verkehrschildern als ausnahme auch die paketten aufgeführt sind und nicht die schadstoffklassen)
ich persönlich sehe da bei einem einspruch oder einer klage sehr geringe erfoilgsaussichten
also- kleben oder zahlen, hast freie wahl
Gruß,
Kai
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06.01.2008, 16:54
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#58
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
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Ich warte einfach ab
Bin eh erst im Mai wieder in Berlin, daher mal schauen 
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06.01.2008, 19:37
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#59
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ich hab mir gestern eine für 3,55 EUR plus 0,55 EUR bestellt, laminier die ein und lege die bei Bedarf aus Amaturenbrett - verschandel mir doch nicht mein Auto mit so einem grünen Fettfleck!
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Es hilft nichts: Du musst die Plakette direkt auf die Windschutzscheibe kleben. In der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge steht dazu in §3 (2): "Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört." Ärgerlicherweise siehtt das Ding größer aus als das BMW-Emblem. Da fühlt man sich fast wie im Skoda...
Gruß
Boris
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06.01.2008, 20:05
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#60
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
es steht ja in Deinem Link nirgendwo die Situation, was passiert, wenn ein plakettenfähiger Wagen ohne Plkatte rumfährt. Und auch eine abgekratze AU wird nicht so bestraft als wenn man eine abgekratze AU-Plakette hat UND auch keine bestandene AU-Bescheinigung hat.
Das in allen Fällen ein Bußgeld gezahlt werden muss, sollte klar sein, aber ich denke nicht, dass 40 Euro und 1 Punkt dann fällig wären
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Doch, haargenau das wird passieren. Es wird schlicht der Verkehr (auch der ruhende!) ohne Plakette bestraft, unabhängig davon, ob er eine Plakette anderswo hat, eine bekommen würde oder nicht. Also: 40 Euro, 1 Punkt.
Gruß aus Berlin
Boris
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