Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 13.02.2006, 19:17   #21
ATJ
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Wegberg
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
Standard

Hi!

bis jetzt ist (fast) alles richtig gemacht worden...

jetzt noch zum Anwalt und den machen lassen. Hintergrund:
Anwälte berechnen ihr Honorar nach dem Streitwert. Versucht man erstmal, den Schaden selbst zu regulieren, zahlt die Versicherung u. U. nur einen Teilbetrag (beliebt: nach dem "Rasenmäherprinzip" pauschal ein paar hundert Euro zurückbehalten), reduziert sich der Streitwert auf den noch offenen Betrag - und das bei annähernd gleichem Aufwand. Über die Motivation des anwalts darf spekuliert werden...

Zudem läuft man Gefahr, daß die Versicherung unmittelbar nach Eingang des anwaltlichen Briefs die Restsumme auszahlt. Gefahr deshalb, weil die Versicherung die Bezahlung des Anwaltshonorars dann ablehnen kann. Begründung: Schaden reguliert, Anwalt nicht erforderlich, Schadenminderungspflicht, Ätsch!

Den Anwalt zahlt man dann aus der eigenen Tasche.

Zur Reparatur:
Wer sparen will, läßt mit Gebrauchtteilen in der freien Werkstatt reparieren. Dadurch spart man u. U. einiges, trägt aber das "Risiko der ungewissen Herkunft" der Gebrauchtteile - und einen höheren Wertverlust, da bei einer "schattenwirtschaftlichen Reparatur mit Gebrauchtteilen" die "sach- und fachgerechte Reparatur" beim späteren Verkauf nicht belegt werden kann.

In dem Zusammenhang: steht im Gutachten ein "merkantiler Minderwert"? Das ist die Entschädigung für den Wertverlust, der beim Verkauf des instamndgesetzten Unfallwagens entsteht. Der ist unabhängig von Laufleistung und Alter, Versicherungen hätten da gerne Grenzen bei 5 Jahren und 100tkm. Das ist aber Unsinn, der Wertverlust entsteht fast immer, wenn beim Verkauf das böse Wort "Unfallwagen" fällt. Offenbarungspflichtig ist der Schaden beim Verkauf auf jeden Fall.

Die Reparatur sollte in jedem Fall auf einer Richtbank erfolgen, d. h. von einem Karosseriebauer durchgeführt werden, der über eine solche auch verfügt. Die vordere Tür würde ich in jedem Fall erneuern (ggfs. durch eine Gebrauchte ersetzen), die hintere instandsetzen oder - je nach Preis einer gebrauchten Tür - ebenfalls ersetzen. Der Rest läßt sich instandsetzen. Saubere Arbeit vorausgesetzt, wird das Ergebnis nahezu perfekt, wenn der neue Lack nach vorne und hinten ausgeblendet wird, dann sind etwaige Farbunterschiede mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar.

Ich würde das Fahrzeug in verschiedenen Werkstätten vorführen und mir ein Angebot machen lassen. Grobe Faustregel: je weniger Mitarbeiter, desto günstiger der Preis, ideal sind selbstschraubende 1-Mann-(Karosserie-)Meisterbetriebe, deren Inhaber die 50 möglichst überschritten haben sollte. Klingt nach Klischee, entspricht aber meinen Erfahrungen. Die Angebote werden bei knapp über 1000 anfangen (da wird dann ohne Richtbank gespachtelt) und bei jenseits 4000 enden, zwischen 2000 und 2500 sind faire Angebote zu erwarten.


Zur Fairneß und zum Geld verdienen:

Versicherungen leben davon, Beiträge einzuziehen und gewinnbringend anzulegen und nicht von der Auszahlung von Geldbeträgen. Das, was die Versicherung tun soll (berechtigte Ansprüche befriedigen, d. h. Geld AUSGEBEN) und das, was die Versicherung tun muß (Geld EINNEHMEN UND VERMEHREN) stehen sich per Definition diametral gegenüber. D. h., Versicherungen zahlen soviel wie nötig und so wenig wie möglich. Je weniger gut man sich auskennt, desto weniger zahlt die Versicherung. FAIR wäre es, wenn die Versicherung ohne wenn und aber ALLE berechtigten Ansprüche befriedigte, UNFAIR ist es, wenn die Versicherung gegenüber dem (unwissenden) Anspruchsteller geltendes Recht negiert um berechtigte Ansprüche abzulehnen. Wer sich mit der Materie näher befaßt, wird sich zum Thema "Fairneß" der Versicherungen schnell eine eigene Meinung bilden können.

Zum Thema "Geldverdienen":

Der Geschädigte hat einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie geschehen. Insbesondere darf ihm kein Vermögensnachteil entstehen; aber er darf sich auch nicht bereichern.
Den Ausgleich von Vermögensnachteilen muß die Versicherung leisten, dazu ist sie verpflichtet, deshalb ist es eine Pflichtversicherung, deshalb darf sie Beiträge erheben.
Hat der Geschädigte - z. B. über einen Bekannten - die Möglichkeit, den Schaden günstiger beheben zu lassen, "verdient" er scheinbar Geld. Aber eben nur scheinbar, weil er den Vorteil, den ihm diese Bekanntschaft bringt, ohne den Unfall für etwas anderes hätte nutzen können. U. U. müßte er für dieses "andere" jetzt mehr zahlen, weil der "Bekanntschaftsrabatt" durch den Unfall aufgezehrt ist. Damit würde ihm ein Vermögensnachteil entstehen, wenn er von der Versicherung nur den Betrag erhielte, den er seinem Bekannten tatsächlich für die Reparatur zahlt.
Das bis in Detail aufzudröseln und nachzuvollziehen wäre aufwendig, deshalb sagt der Gesetzgeber: Anspruch auf Erstattung der Kosten, die bei der sach- und fachgerechten Reparatur in einer Fachwerkstatt entstanden wären. Ob, wie, womit und durch wen im Einzelfall repariert wird, ist vollkommen nebensächlich.

Der scheinbare Vermögensvorteil, der entsteht, weil daß Fahrzeug eben nicht in der seriösen Fachwerkstatt sorgfältig instandgesetzt, sondern im Hinterhof zusammengezimmert wird, relativiert sich schnell, wenn man die Gesamtkosten gegenüberstellt:
Hier die (hohen) Reparaturkosten plus moderater Minderwert durch vollständige Dokumentation, da niedrige Reparaturkosten plus hohe Wertminderung wegen fehlender Dokumentation, Folgekosten wegen ungenügender Instandsetzung, diverse Freizeitstunden, die für "Gefälligkeiten" für den reparierenden Bekannten draufgehen....

Unterm Strich verdienen da die wenigsten.

Zu Beitragssteigerungen:

Seit Jahren sind die Unfallzahlen - trotz steigender Zulassungszahlen - rückläufig, die Reparaturfreundlichkeit nimmt immer mehr zu, schon weil die Hersteller eine günstige Kaskoeinstufung anstreben. Dennoch habe ich in den letzten Jahren keine Rechnung mehr bekommen, die - trotz gesunkener "Prozente" - günstiger gewesen wäre als die Vorjahresrechnung.
Ganz sicher war es aber so, daß einige (viele?alle?) Versicherungen sich heftigst am Aktien- und Immobilienmarkt verspekulierten und (fast) alle sich zu dieser Unzweit einen ruinösen Preiskampf lieferten ("Sonderrabatt für alleinerziehende schwangere Jungfrau mit Einfamilienreihenhaus, beheizter Doppelgarage und Dackel").
Irgendwie mag ich nicht glauben, daß die jährliche Betragserhöhungen an ein paar hundert oder tausend Euro hängen, die jemand vielleicht kurzfristig nach 'nem Unfall mehr in der Tasche hat.
ATJ ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 19:28   #22
Dirk_122
Gesperrt
 
Benutzerbild von Dirk_122
 
Registriert seit: 23.01.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: E38-728iA (9.97)
Standard

Zitat:
Zitat von ATJ
Zur Fairneß und zum Geld verdienen:
Versicherungen leben davon, Beiträge einzuziehen und gewinnbringend anzulegen und nicht von der Auszahlung von Geldbeträgen. Das, was die Versicherung tun soll (berechtigte Ansprüche befriedigen, d. h. Geld AUSGEBEN) und das, was die Versicherung tun muß (Geld EINNEHMEN UND VERMEHREN) stehen sich per Definition diametral gegenüber. D. h., Versicherungen zahlen soviel wie nötig und so wenig wie möglich. Je weniger gut man sich auskennt, desto weniger zahlt die Versicherung. FAIR wäre es, wenn die Versicherung ohne wenn und aber ALLE berechtigten Ansprüche befriedigte, UNFAIR ist es, wenn die Versicherung gegenüber dem (unwissenden) Anspruchsteller geltendes Recht negiert um berechtigte Ansprüche abzulehnen. Wer sich mit der Materie näher befaßt, wird sich zum Thema "Fairneß" der Versicherungen schnell eine eigene Meinung bilden können.

Zum Thema "Geldverdienen":
Der Geschädigte hat einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie geschehen. Insbesondere darf ihm kein Vermögensnachteil entstehen; aber er darf sich auch nicht bereichern.
Den Ausgleich von Vermögensnachteilen muß die Versicherung leisten, dazu ist sie verpflichtet, deshalb ist es eine Pflichtversicherung, deshalb darf sie Beiträge erheben.
Hat der Geschädigte - z. B. über einen Bekannten - die Möglichkeit, den Schaden günstiger beheben zu lassen, "verdient" er scheinbar Geld. Aber eben nur scheinbar, weil er den Vorteil, den ihm diese Bekanntschaft bringt, ohne den Unfall für etwas anderes hätte nutzen können. U. U. müßte er für dieses "andere" jetzt mehr zahlen, weil der "Bekanntschaftsrabatt" durch den Unfall aufgezehrt ist. Damit würde ihm ein Vermögensnachteil entstehen, wenn er von der Versicherung nur den Betrag erhielte, den er seinem Bekannten tatsächlich für die Reparatur zahlt.
Das bis in Detail aufzudröseln und nachzuvollziehen wäre aufwendig, deshalb sagt der Gesetzgeber: Anspruch auf Erstattung der Kosten, die bei der sach- und fachgerechten Reparatur in einer Fachwerkstatt entstanden wären. Ob, wie, womit und durch wen im Einzelfall repariert wird, ist vollkommen nebensächlich.
Der scheinbare Vermögensvorteil, der entsteht, weil daß Fahrzeug eben nicht in der seriösen Fachwerkstatt sorgfältig instandgesetzt, sondern im Hinterhof zusammengezimmert wird, relativiert sich schnell, wenn man die Gesamtkosten gegenüberstellt:
Hier die (hohen) Reparaturkosten plus moderater Minderwert durch vollständige Dokumentation, da niedrige Reparaturkosten plus hohe Wertminderung wegen fehlender Dokumentation, Folgekosten wegen ungenügender Instandsetzung, diverse Freizeitstunden, die für "Gefälligkeiten" für den reparierenden Bekannten draufgehen....
Unterm Strich verdienen da die wenigsten.

Zu Beitragssteigerungen:
Seit Jahren sind die Unfallzahlen - trotz steigender Zulassungszahlen - rückläufig, die Reparaturfreundlichkeit nimmt immer mehr zu, schon weil die Hersteller eine günstige Kaskoeinstufung anstreben. Dennoch habe ich in den letzten Jahren keine Rechnung mehr bekommen, die - trotz gesunkener "Prozente" - günstiger gewesen wäre als die Vorjahresrechnung.
Ganz sicher war es aber so, daß einige (viele?alle?) Versicherungen sich heftigst am Aktien- und Immobilienmarkt verspekulierten und (fast) alle sich zu dieser Unzweit einen ruinösen Preiskampf lieferten ("Sonderrabatt für alleinerziehende schwangere Jungfrau mit Einfamilienreihenhaus, beheizter Doppelgarage und Dackel").
Irgendwie mag ich nicht glauben, daß die jährliche Betragserhöhungen an ein paar hundert oder tausend Euro hängen, die jemand vielleicht kurzfristig nach 'nem Unfall mehr in der Tasche hat.
ATJ, Du hast mich nicht verstanden.

Wenn es Leute wie Dich (die nach einem Unfall immer versuchen das Maximum rauszuschlagen) nicht geben würde, dann würde jede Versicherung ohne wenn und aber sämtliche Reparaturen, Ausfälle, Leihwagen, Wertminderungen etc. zahlen. Die kritische und knauserige Haltung mussten sich die Versicherungen aufgrund von Leuten wie Dir angewöhnen (Selbstschutz).
Wobei wir jetzt wieder bei der Grundsatzdiskussion wären: Ist der Mensch gut oder Böse. Auf jeden Fall wird Dir als "gelehrter" Mensch sicherlich der wirtschaftswissenschaftliche Begriff "Tit for tat" bekannt sein. Wir leben in einem sozialen Dilemma und durch TFT als scheinbar lukrativste Verhaltensform wird dieses Problem nie enden. Denn alle spielen TFT. Auch Du. Denke mal drüber nach.
Dirk_122 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 19:55   #23
sevener
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sevener
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
Standard @atj

Hi ATJ

Wie ist es denn mit dem Minderwert des nicht mehr unfallfreien Fahrzeuges? Den bezahlt mir ja keiner. Kenne das mit den Versicherungen in und auswendig.

Hatte immer einiges selber draufzahlen müssen, weil nicht alles anerkannt wurde. Bei einem Auto ist mir schon so einer hintendraufgedonnert, dass der gerichtet werden musste. Denmnach müsste ich das Auto bei einem Verkauf als nicht unfallfrei verkaufen und daher was vom eigentlichen Fahrzeugwert den es mal hatte, abziehen. Diesen Abzug muss ich selber tragen, obschon ich nichts dafür kann.

Gruss
Daniel
__________________
sevener

Nicht reisen. Rasen!
sevener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 20:09   #24
Dirk_122
Gesperrt
 
Benutzerbild von Dirk_122
 
Registriert seit: 23.01.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: E38-728iA (9.97)
Standard

Zitat:
Zitat von sevener
Hi ATJ

Wie ist es denn mit dem Minderwert des nicht mehr unfallfreien Fahrzeuges? Den bezahlt mir ja keiner. Kenne das mit den Versicherungen in und auswendig.

Hatte immer einiges selber draufzahlen müssen, weil nicht alles anerkannt wurde. Bei einem Auto ist mir schon so einer hintendraufgedonnert, dass der gerichtet werden musste. Denmnach müsste ich das Auto bei einem Verkauf als nicht unfallfrei verkaufen und daher was vom eigentlichen Fahrzeugwert den es mal hatte, abziehen. Diesen Abzug muss ich selber tragen, obschon ich nichts dafür kann.

Gruss
Daniel
Hi Daniel!

Ich würde das Problem versuchen zu lösen, indem ich den Gutachter bitte, den unfallbezogenen Wertverlust mit auszuweisen.
Dirk_122 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 20:13   #25
Jugo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Jugo
 
Registriert seit: 23.07.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 745D 08.2007 Monacoblau
Standard

Zitat:
Zitat von Dirk_122
Leute: Bitte bleibt fair gegenüber den Versicherungen.

Wer an seinem Unfall Geld verdienen möchte, der darf sich nicht über die hohen Versicherungsprämien beschweren. Wenn jeder versucht seinen Beitrag so viel wie möglich zu drücken, aber bei jedem Schaden den dicken Max macht und noch daran verdienen möchte, dann können die Versicherungen doch gar nicht leben. Schliesslich sind die ja auch kein Sozialamt, sondern auch sie müssen noch am Jahresende was überhaben können.

Versetzt Euch bitte mal in die Lage des Unfallgegners und vor allem in die Lage der Versicherung des Unfallgegners.

Hier im Forum ist so eine Grundstimmung, dass jeder an seinen Unfällen gleich was verdienen will.

Ich bin auch der Meinung, dass es arschig von den Versicherungen ist, dass sie oft nicht bezahlen wollen oder sich lange Zeit lassen, um die Rechnungen zu bezahlen. Das ist auch nicht korrekt. Aber wir verhalten uns nicht besser. Denn wir sind ja auch nicht fair zu den Versicherungen.

Also: Mache ein unabhängiges Gutachten, lass' den Wagen reparieren, schicke der Versicherung eine Rechnung über die Reparatur und den Leihwagen, schicke Deine Schwiegermutter zum Arzt und gut ist.

Gruß Dirk

PS: Ich habe nichts mit irgendeiner Kfz-Versicherung zu tun

Wieso sollte man nicht das maximum verlangen??? Die versicherungen sind doch die grössten betrüger überhaupt.... Versucht mal zum beispiel eine unfall/rechtsschutz versicherung zu kündigen, (laufzeit meistens 5 jahr und autom. verlängerung) einfach unmöglich.... Und erzähl bitte nicht, das die versicherungen am jahresende noch minus haben, so ein schwachsinn...
Ich rate euch allen, holt maximum raus, wenn möglich mit schmerzensgeld, leihwagen Den, wenn was übrig bleibt, ist es für die zeitvergeudung die man beim gutachtersuche, (vielleicht) anwalt, und werkstatt verliert

Grüße aus der Hauptstadt
Jugo
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 20:24   #26
sevener
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sevener
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
Standard

Zitat:
Zitat von Dirk_122
Hi Daniel!

Ich würde das Problem versuchen zu lösen, indem ich den Gutachter bitte, den unfallbezogenen Wertverlust mit auszuweisen.

Ja mit dem Gutachter der Verischerung habe ich das alles anzuschauen versucht. Habe nach der Reparatur noch einen eigenen Gutachter beauftragt. Das hat die Versicherung nicht interessiert. Ich hätte ihnen ja mitgeteilt, dass ich der Fall für mich abgeschlossen sei. Das ganze ist jetzt etwa zwei Jahre her. Ein Anwalt hat mir damals gesagt, dass ich keine Chance hätte.

Jetzt habe ich ein Auto das schlecht repariert wurde, die Versicherung eine Rechnung über Dinge bezahlt hat, die überhaupt nie gemacht worden sind etc. Aber das interessiert die Versicherung nicht, das sei ihre Sache.

Was würdest du machen?

Gruss
Daniel
sevener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 20:37   #27
maximilian
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von maximilian
 
Registriert seit: 16.11.2002
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: BMW 735i E 38 (10/00) bis 09/2010, BMW 318 i touring (05/05), ab 09/10 DB 250 CDI W212
Standard

Hallo,
zum Thema "merkantiler Minderwert":

kein Gutachter weist einen merkantilen Minderwert bei einem Fahrzeug aus, welches älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km auf dem Tacho hat. Die Gutachter fertigen die Gutachten meistens nach dem Audatex-Verfahren. Da gibt es bei den genannten Vorgaben keinen Minderwert. Es zahlt auch keine Versicherung.

Es gibt noch eine Berechnungsmethode nach Ruhkopf/Sahm. Die Wertminderungsbeträge liegen höher als nach Audatex. Gerichtlich kaum durchsetzbar, wird aber gerne zitiert, um die Verhandlungsbasis zu verbessern.
__________________
Gruß
Max

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
maximilian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 21:50   #28
ATJ
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Wegberg
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
Standard

zum merkantilen Minderwert:

es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, Ruhkopf/Sahm ist eine davon, daneben gibt es noch Heintges, Halbgewachs, die Vorschläge des 13. DVGT u. a.

allen gemein ist, daß sie versuchen, eine rein marktabhängige Größe in ein Berechnungsschema zu pressen, was per se schwierig, wenn nicht unmöglich ist. Weiterhin ist ihnen gemein, daß sie vor mehr als 15 Jahren entwickelt wurden, sich anmaßen, den Markt wiederzugeben und leugnen, daß sich der Markt in diesen mehr als 15 Jahren vollständig gewandelt hat. Allen diesen Berechnungsmethoden gemein ist weiterhin, daß sie schlicht falsch sind und heute weniger denn je geeignet sind, ein brauchbares Ergebnis zu liefern.

Eine Alters- oder Laufleistungsbegrenzung (meist 5 Jahre/100000km) beruht auf einer Empfehlung des 13. DVGT. Bisher ist es noch keinem der meist selbsternannten Experten gelungen SCHLÜSSIG darzulegen, warum das Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigen Schaden BIS 5 Jahre/100000km eine Wertminderung erfährt, dasjenige AB 5 Jahre/100000km jedoch nicht.

Die Erklärung für dieses Unvermögen der Experten ist einfach:

Es gibt keine schlüssige Begründung. Wenn der Schaden offenbarungspflichtig ist, gibt's beim Verkauf weniger Geld. Dafür muß ich kein experte sein, das lehrt die Lebenserfahrung. Jeden, der hier behauptet, er würde für einen reparierten Unfaller (unter sonst gleichen Voraussetzungen) freiwillig das gleiche bezahlen, wie für einen Unfallfreien, würde ich der dreisten Lüge bezichtigen - oder für jemanden mit einem gestörten Verhältnis zu seinem Konto halten.

Um noch einen draufzusetzen:

Gerade diejenigen, die eine solche Grenze für existent halten, lassen nichts unversucht, auch bei Fahrzeugen jenseits von gut und böse (also deutlich älter als 5 Jahre und deutlich mehr als 100000km) alte Unfälle auszugraben, um den Wiederbeschaffungswert zu drücken. Dann wirken sich reparierte Unfälle auf einmal doch wieder wertmindernd aus...

Wenn ein Sachverständiger/Gutachter sich also ausschließlich auf diese Berechnungsmethoden stützt oder gar behauptet, es gäbe eine "generelle Wertminderungsgrenze", sollte er sich überlegen, ob er über die zur Ausübung seines Berufes erforderliche Qualifikation verfügt oder sich zumindest um Weiterbildung bemühen.

@Dirk

Du hast den Versicherungsjargon gut inhaliert:

"Rechtsanwälte und Sachverständige sind die Wegelagerer des Schadenrechts" (O-Ton GDV)

Eine solche Einstellung verdeutlicht, daß der Gesetzgeber aus gutem Grund dem Geschädigten die Möglichkeit gab, "Waffengleichheit" gegenüber der Versicherung herzustellen.

Es ist legitim - und durchaus nicht verwerflich - seine berechtigten Ansprüche zu beziffern, einzufordern und ggfs. einzuklagen. Es entspricht den im Grundgesetz manifestierten Grundprinzipien unseres Staates.

Zitat:
Wenn es Leute wie Dich (die nach einem Unfall immer versuchen das Maximum rauszuschlagen) nicht geben würde, dann würde jede Versicherung ohne wenn und aber sämtliche Reparaturen, Ausfälle, Leihwagen, Wertminderungen etc. zahlen. Die kritische und knauserige Haltung mussten sich die Versicherungen aufgrund von Leuten wie Dir angewöhnen (Selbstschutz).
1. Du bist - durch Deine durchaus negativ zu interpretierende Wortwahl - knapp davor, persönlich zu werden. Das ist einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich.

2. Das "Maximum" ist das, was an Schaden entstanden ist und belegt werden kann. Darauf, daß dieses Maximum erstattet wird, hat jeder Geschädigte einen Rechtsanspruch. Es geht um die VOLLSTÄNDIGE Erstattung der BERECHTIGTEN Ansprüche.

3. Das die Versicherungen ohne wenn und aber zahlt, wenn ich auf einen Teil meiner Ansprüche verzichte (aka "weniger als das Maximum (=berechtige Ansprüche) verlangen"), unterschreibe ich sofort!

4. reiner Selbstschutz. Aha. Du hast Recht. In Deiner Welt. In der wird die Erde wohl eine Scheibe sein. SCNR



@Daniel

Ist bei Dir dumm gelaufen. Dein Beispiel zeigt, wie unklug es war, sich selbst mit der Versicherung einigen zu wollen. Und damit bist du leider kein Einzelfall.
Deshalb:
IMMER SOFORT zum Anwalt, IMMER den Sachverständigen selbst auswählen, NIE selbst mit der Versicherung verhandeln.
ATJ ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 21:58   #29
Jugo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Jugo
 
Registriert seit: 23.07.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 745D 08.2007 Monacoblau
Standard

Zitat:
Zitat von ATJ
zum merkantilen Minderwert:

es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, Ruhkopf/Sahm ist eine davon, daneben gibt es noch Heintges, Halbgewachs, die Vorschläge des 13. DVGT u. a.

allen gemein ist, daß sie versuchen, eine rein marktabhängige Größe in ein Berechnungsschema zu pressen, was per se schwierig, wenn nicht unmöglich ist. Weiterhin ist ihnen gemein, daß sie vor mehr als 15 Jahren entwickelt wurden, sich anmaßen, den Markt wiederzugeben und leugnen, daß sich der Markt in diesen mehr als 15 Jahren vollständig gewandelt hat. Allen diesen Berechnungsmethoden gemein ist weiterhin, daß sie schlicht falsch sind und heute weniger denn je geeignet sind, ein brauchbares Ergebnis zu liefern.

Eine Alters- oder Laufleistungsbegrenzung (meist 5 Jahre/100000km) beruht auf einer Empfehlung des 13. DVGT. Bisher ist es noch keinem der meist selbsternannten Experten gelungen SCHLÜSSIG darzulegen, warum das Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigen Schaden BIS 5 Jahre/100000km eine Wertminderung erfährt, dasjenige AB 5 Jahre/100000km jedoch nicht.

Die Erklärung für dieses Unvermögen der Experten ist einfach:

Es gibt keine schlüssige Begründung. Wenn der Schaden offenbarungspflichtig ist, gibt's beim Verkauf weniger Geld. Dafür muß ich kein experte sein, das lehrt die Lebenserfahrung. Jeden, der hier behauptet, er würde für einen reparierten Unfaller (unter sonst gleichen Voraussetzungen) freiwillig das gleiche bezahlen, wie für einen Unfallfreien, würde ich der dreisten Lüge bezichtigen - oder für jemanden mit einem gestörten Verhältnis zu seinem Konto halten.

Um noch einen draufzusetzen:

Gerade diejenigen, die eine solche Grenze für existent halten, lassen nichts unversucht, auch bei Fahrzeugen jenseits von gut und böse (also deutlich älter als 5 Jahre und deutlich mehr als 100000km) alte Unfälle auszugraben, um den Wiederbeschaffungswert zu drücken. Dann wirken sich reparierte Unfälle auf einmal doch wieder wertmindernd aus...

Wenn ein Sachverständiger/Gutachter sich also ausschließlich auf diese Berechnungsmethoden stützt oder gar behauptet, es gäbe eine "generelle Wertminderungsgrenze", sollte er sich überlegen, ob er über die zur Ausübung seines Berufes erforderliche Qualifikation verfügt oder sich zumindest um Weiterbildung bemühen.

@Dirk

Du hast den Versicherungsjargon gut inhaliert:

"Rechtsanwälte und Sachverständige sind die Wegelagerer des Schadenrechts" (O-Ton GDV)

Eine solche Einstellung verdeutlicht, daß der Gesetzgeber aus gutem Grund dem Geschädigten die Möglichkeit gab, "Waffengleichheit" gegenüber der Versicherung herzustellen.

Es ist legitim - und durchaus nicht verwerflich - seine berechtigten Ansprüche zu beziffern, einzufordern und ggfs. einzuklagen. Es entspricht den im Grundgesetz manifestierten Grundprinzipien unseres Staates.



1. Du bist - durch Deine durchaus negativ zu interpretierende Wortwahl - knapp davor, persönlich zu werden. Das ist einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich.

2. Das "Maximum" ist das, was an Schaden entstanden ist und belegt werden kann. Darauf, daß dieses Maximum erstattet wird, hat jeder Geschädigte einen Rechtsanspruch. Es geht um die VOLLSTÄNDIGE Erstattung der BERECHTIGTEN Ansprüche.

3. Das die Versicherungen ohne wenn und aber zahlt, wenn ich auf einen Teil meiner Ansprüche verzichte (aka "weniger als das Maximum (=berechtige Ansprüche) verlangen"), unterschreibe ich sofort!

4. reiner Selbstschutz. Aha. Du hast Recht. In Deiner Welt. In der wird die Erde wohl eine Scheibe sein. SCNR



@Daniel

Ist bei Dir dumm gelaufen. Dein Beispiel zeigt, wie unklug es war, sich selbst mit der Versicherung einigen zu wollen. Und damit bist du leider kein Einzelfall.
Deshalb:
IMMER SOFORT zum Anwalt, IMMER den Sachverständigen selbst auswählen, NIE selbst mit der Versicherung verhandeln.


bla bla bla bla.....
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 22:20   #30
sevener
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sevener
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
Standard

Hi ATJ

Mein Fahrzeug wurde gleich von der Polizei zu einer Werkstatt abgeschleppt. Da ich im Militäridenst war, konnte ich selber nichts machen. Die Versicherung des Unftallverursachers hat selbständig gewurstelt und dann wars passiert. Keiner hat mich je mals gefragt, ob ich das Auto reparieren lassen möchte oder nicht oder was auch immer. Geschweige denn wo ich es machen lassen möchte.

Gruss
Daniel
sevener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
"Hallo erstmal", neues Mitglied braucht Rat! illivanilli BMW 7er, Modell E38 10 06.10.2015 16:20
Unfall Supercharger BMW 7er, Modell E65/E66 36 12.12.2005 14:27
boeser unfall / Crashsicherheit E65 ? don_franco BMW 7er, Modell E65/E66 43 04.12.2005 11:27
Tuning: Wer kann mir einen Rat bzgl. des Verchromen von Felgen geben??? 7er-Sam BMW 7er, Modell E38 6 31.05.2004 10:41


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:33 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group