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08.10.2006, 01:14
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#11
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Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort:
Fahrzeug: 728iA
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Zitat:
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Zitat von haaaps
Als gewerblicher Verkaeufer kannst Du das nicht so einfach.
Gruss,
Hans
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Um Ehrlich zu sein, kann er das überhaupt nicht!
Nur so als Info:
"gewerblicher Verkäufer" drückt nicht die ganze Wahrheit aus. Viele sind der Meinung, dass damit nur der "echte" Autohändler für die Mangelfreiheit des Autos gewährleisten muss. Dies ist aber nicht so!
Jeder Unternehmer muss gewährleisten! Das trifft auch den Schreiner, der seinen Pickup (gewerblich genutzt und im Betriebsvermögen) verkaufen will!
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08.10.2006, 11:27
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.10.2005
Ort: wiesbaden
Fahrzeug: Alpina B12 5,7
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servus tom, du kannst mir doch bescheid sagen, dass du dein wagen verkaufen willst, und die teile zum nachrüsten nicht mehr brauchst. ist nicht böse gemeint, aber ich hab so viele reservierungen für meine teile, zum teil für eine zeitspanne von über halbem jahr, sage den kunden, dass diese teile schon reserviert sind, dass ich es nicht weiterverkaufen kann. ich hab zur zeit teile reserviert in höhe von ca. 5000 eur. dieses geld liegt über monate in meinem regal. bin nicht sauer, wenn kunden von mir diese teile nicht kaufen, oder wo anders kaufen, aber bitte rechtzeitg bescheid geben, damit ich sie an den nächsten kunden weiterverkaufen kann.gruss
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08.10.2006, 12:00
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
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Zitat von ToM-Immobilien
ich weiß das ich die gewährleistung 1 jahr geben muss aber doch nur für teile die beim verkauf vermeindlich schon kaputt waren! glaube die ersten 6 monate muss ich es nachweisen und die letzten 6 der käufer oder nicht?
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So ist es ! Du, als Gewerbetreibender, kannst bei einem gebrauchten Gegenstand die Gewährleistung (im Kaufvertrag festhalten !!!) auf 1 Jahr begrenzen.
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt (also kein Verschleiss wie abgenutzte Bremsbeläge oder so) auftritt, dann geht der Gesetzgeber erstmal davon aus, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Gegenstandes vorlag. Bist Du anderer Meinung, musst Du ggf. den Beweis antreten.
Nach Ablauf von 6 Monate dreht sich die Beweislast - das heisst der Käufer muss dann Beweisen, dass der defekt bereits beim Kauf vorlag.
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08.10.2006, 12:05
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: Cupra Born, VW Passat GTE Variant
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Du solltest den Wagen am besten nur an einen gewerblichen Käufer abgeben. Ansonsten musst du 6 Monate lang zittern. Mir persönlich wäre das Risiko viel zu groß!
Gruß,
Mattes
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08.10.2006, 12:09
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#15
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Mitglied
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E32
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Zitat:
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Zitat von dsf1284
Um Ehrlich zu sein, kann er das überhaupt nicht!
Nur so als Info:
"gewerblicher Verkäufer" drückt nicht die ganze Wahrheit aus. Viele sind der Meinung, dass damit nur der "echte" Autohändler für die Mangelfreiheit des Autos gewährleisten muss. Dies ist aber nicht so!
Jeder Unternehmer muss gewährleisten! Das trifft auch den Schreiner, der seinen Pickup (gewerblich genutzt und im Betriebsvermögen) verkaufen will!
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Ja, guter Hinweis.
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
Gruss,
Hans
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08.10.2006, 12:14
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#16
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
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denkt ihr der preis ist ok?
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hi, finde er ist etwas zu hoch. trotz gas und langversion.
beim händler würde ich dafür max. 13 kilo bezahlen.
kenne deinen wagen aber nicht und drücke dir einfach mal die daumen
wer seinen wagen pflegt, soll auch dafür belohnt werden!
schrott gibt's ja genug und billig ist der dann auch noch...
Zitat:
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Wenn das Auto in vernünftigem, der Laufleistung entsprechendem Zustand ist, dann ist der Preis absolut gerechtfertigt. Geschenkt gibt's woanders... Diese ewige Preismeckerei, wenn jemand mal etwas zum Verkauf seines Wagens postet, geht mir langsam aber sicher auf die Nerven...
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ich verkaufe ja momentan auch meinen kleinen 735er. bis jetzt viele anrufe
und e-mails, aber keine echten interessierten. auch nicht, seit dem ich VB
anbiete.
tip: handel niemals am telefon, wer's ernst meint soll vorbei kommen
und dann wird (vielleicht) gehandelt. das schließt die meisten spinner schon mal aus. die wollen nur weiter verkaufen oder kostenlose probefahren 
laß dir zeit und geh net unnötig runter!
Zitat:
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Das Auto hat eine überdurchschnittliche und sinnvolle Extra-Ausstattung
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ist immer subjektiv! keine servotronic, kein glasdach, kein elektr. verstellbares
lenkrad, keine fondklima...wäre alles für mich sinnvoll.
gruß TOM
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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08.10.2006, 12:19
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
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Zitat von MatthiasHSK
Du solltest den Wagen am besten nur an einen gewerblichen Käufer abgeben. Ansonsten musst du 6 Monate lang zittern. Mir persönlich wäre das Risiko viel zu groß!
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Alternativ verkauft man das Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen an die nicht gewerbetreibende Frau/Freundin/Kumpel, welche das Teil dann ohne es auf sich anzumelden direkt weiterverkauft 
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08.10.2006, 12:22
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
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Zitat von haaaps
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
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Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
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08.10.2006, 12:24
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
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Zitat von dsf1284
Jeder Unternehmer muss gewährleisten! Das trifft auch den Schreiner, der seinen Pickup (gewerblich genutzt und im Betriebsvermögen) verkaufen will!
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Das trifft auch dann zu, wenn der Pickup nicht im Betriebsvermögen war und immer nur privat genutzt wurde ! Es kommt lediglich darauf an ob der Verkäufer gewerbetreibender ist oder nicht !!!
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08.10.2006, 12:26
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#20
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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