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BMW 7er, Modell E32 |
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- Anzeige -
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20.11.2004, 18:27
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#1
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Stueckzahlen hier
ist zwar nicht ganz komplett bis zum letzten Monat, aber wenigstens in einem Buch als Nachweis erwaehnt.
Highline 750iL: sollen nach Angaben von Highliner  ca. 4.800 sein, wenn ich mich recht erinnere. Hatte er mir wohl mal im letzten Jahr gesagt als ich den Highline gefunden hatte.
klick zu den Stueckzahlen
Habe eben gerade in einem Highline gesessen beim Forumstreff der E32 Supporter in Tokyo. Dann habe ich mich Nachts um 2 Uhr abgesetzt, die wollten erst mal die Autobahn unsicher machen. 
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20.11.2004, 21:57
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#2
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Motorenkiller
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: Hamm
Fahrzeug: E32-735iA, (Bj. 05/1989), Triumph TR7 (Bj. 05/1981), E32-730V8 (Bj. 10/1992 zwischenzeitlich verkauft)
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Die 07er Nummer unterliegt zu vielen Einschränkungen. Also nur zum Versicherung- und Steuersparen kann man das Ganze knicken.
Ich habe jetzt vom meiner Versicherung die Jahresrechnung bekommen. Weniger als 300.- € (inkl. Teilkasko!). Da ich neben dem 7er noch einen Oldie fahre, weiß ich, daß Oldtimerversicherungen den Wert auch nicht unterbieten können.
Gruß Andreas
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21.11.2004, 17:32
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2003
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: 735i, Bj. 12/90 Automatik
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300 € Jahresbeitrag ?
Welche Versicherung mit welcher SF ?
Ich habe 55% und zahle 160€ im 1/4jahr ! Ich möchte auch gerne sparen 
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21.11.2004, 18:28
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#4
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Motorenkiller
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: Hamm
Fahrzeug: E32-735iA, (Bj. 05/1989), Triumph TR7 (Bj. 05/1981), E32-730V8 (Bj. 10/1992 zwischenzeitlich verkauft)
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An Zweifler
Tatsächlich sind es 347.- € im Jahr (hatte eine 50.- € Gutschrift übersehen). Allerdings bei 22 SF-Tarif (=30%) und öffentlicher Dienst bei der HUK - Versicherung mit Teilkasko!
Gruß Andreas
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21.11.2004, 19:03
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.07.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Kleinserienhersteller
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Die Bestimmungen für die Zuteilung des 07er-Kennzeichens sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In NRW z.B. hilft es nichts, wenn ein Fahrzeug nur 7 mal gebaut wurde, aber noch keine 20 Jahre alt ist. Für meinen B11 4.0 Nr. 2 von 7 bekomme ich in NRW keine 07er-Kennzeichen und für die anderen Alpina unter 20 Jahre auch nicht, selbst wenn davon teilweise unter 100 Stück nur gebaut wurden.
Alle anderen Fahrzeuge, egal wie sie ausschauen, bekommen ein 07er-Kennzeichen, wenn sie 20 Jahre alt sind - ist irgendwie nicht korrekt.
In Bayern liegt der Fall anders. Hier gibt es vier Kriterien:
1. Fahrzeug älter als 20 Jahre => Zuteilung des 07er-Kennzeichens
Falls das Fahrzeug noch keine 20 Jahre alt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
=> geringe Produktion
=> weitestgehender Originalzustand
=> gültiger TÜV,
dann gibt es auch - chatfuchs - für einen Bj 94er B12 5.0 L ein 07er-Kennzeichen.
Ich habe gerade einen Antrag in Bayern laufen, mal sehen, ob das hinhaut.
Fahrtenbuch ist klar und nur zu Spaß darf man eben nicht herumfahren, aber man darf zu Treffen, Veranstalltungen und Meetings fahren, man darf in Werkstätten oder zu Händlern fahren, um nach Teilen zu suchen; man darf Probe- und Prüfungsfahrten machen und so kommt doch so einiges zusammen, was man eben doch fahren darf. Und - jetzt mal ehrlich - diese Fahrten zu dokumentieren ist doch wohl gegenüber einer Kfz-Steuer zwischen 500 EUR und 1.300 EUR ein Witz oder? - ganz zu schweigen von den 07er-Versicherungen.
Wer dafür zu faul ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen hat für meine Begriffe einfach zuviel Geld.
Gruß Rainer
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21.11.2004, 19:10
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#6
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
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Zitat von Alpina0815
Die Bestimmungen für die Zuteilung des 07er-Kennzeichens sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In NRW z.B. hilft es nichts, wenn ein Fahrzeug nur 7 mal gebaut wurde, aber noch keine 20 Jahre alt ist. Für meinen B11 4.0 Nr. 2 von 7 bekomme ich in NRW keine 07er-Kennzeichen und für die anderen Alpina unter 20 Jahre auch nicht, selbst wenn davon teilweise unter 100 Stück nur gebaut wurden.
Alle anderen Fahrzeuge, egal wie sie ausschauen, bekommen ein 07er-Kennzeichen, wenn sie 20 Jahre alt sind - ist irgendwie nicht korrekt.
In Bayern liegt der Fall anders. Hier gibt es vier Kriterien:
1. Fahrzeug älter als 20 Jahre => Zuteilung des 07er-Kennzeichens
Falls das Fahrzeug noch keine 20 Jahre alt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
=> geringe Produktion
=> weitestgehender Originalzustand
=> gültiger TÜV,
dann gibt es auch - chatfuchs - für einen Bj 94er B12 5.0 L ein 07er-Kennzeichen.
Ich habe gerade einen Antrag in Bayern laufen, mal sehen, ob das hinhaut.
Fahrtenbuch ist klar und nur zu Spaß darf man eben nicht herumfahren, aber man darf zu Treffen, Veranstalltungen und Meetings fahren, man darf in Werkstätten oder zu Händlern fahren, um nach Teilen zu suchen; man darf Probe- und Prüfungsfahrten machen und so kommt doch so einiges zusammen, was man eben doch fahren darf. Und - jetzt mal ehrlich - diese Fahrten zu dokumentieren ist doch wohl gegenüber einer Kfz-Steuer zwischen 500 EUR und 1.300 EUR ein Witz oder? - ganz zu schweigen von den 07er-Versicherungen.
Wer dafür zu faul ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen hat für meine Begriffe einfach zuviel Geld.
Gruß Rainer
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Hallo,
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass es bei uns in Bayern ein rotes Kennzeichen für einen 10 Jahre alten ALLPINA gibt.
Gerade hier in Bayern ist es schon fast eine Zumutung eine Wunschnummer zu bekommen
Wünsche Euch viel Glück....vielleict sollte ich es mit meinem 18 Jahren alten M535ia (216 Stück) auch mal versuchen?
Gruß,Raffael
Hier noch ein Auszug der Münchener Zulassungsstelle:
Information zu Oldtimerkennzeichen
Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Dauerkennzeichen gem. § 28 Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordung (StVZO) und der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO für Oldtimerfahrzeuge werden folgende Unterlagen benötigt:
Polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei den Meldestellen oder Kreisverwaltungsreferat)
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
(zu richten an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg)
eigener, formloser, schriftlicher Antrag mit Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis
Formloser, schriftlicher Antrag
(mit Begründung des Bedarfs)
Versicherungsbestätigung nach § 29 a StVZO
(zur wiederkehrenden Verwendung)
Vorlage der Original Fahrzeugbriefe mit Abmeldebescheinigung
(Erstzulassungsdatum muss mind. 20 Jahre zurückliegen) und Eigentumsnachweis
Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Vorlage des Ursprungszeugnisses und Eigentumsnachweis, sowie Gutachten gem. § 21 StVZO und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Auflistung der Oldtimerfahrzeuge mit Fahrzeugdaten
(Fahrzeugart, Fahrzeugident-Nr., Tag der ersten Zulassung)
Zusätzlich ist grundsätzlich ein 4-Punkte Gutachten nach der 49. Ausnahmeverordnung (erhältlich beim TÜV) erforderlich
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
Fahrten zur Werkstatt und evtl. anschließender Probe- bzw. Überführungsfahrt
(mit Begründung des Bedarfs)
Diese Dienstleistung erhalten Sie bei der
Kfz-Zulassungsbehörde
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21.11.2004, 19:17
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.07.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Kleinserienhersteller
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Hallo Rafael,
warten wir mal ab, wie die Entscheidung ausfällt - ich werde berichten. Bisher beruht alles auf der Telefon- und Telefaxkommunikation mit einem bestimmten Straßenverkehrsamt bei Euch da unten - schaun wir mal.
Gruß Rainer
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21.11.2004, 19:48
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
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Zitat von Alpina0815
Wer dafür zu faul ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen hat für meine Begriffe einfach zuviel Geld.
Gruß Rainer
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Tja das kann man sehen wie man will.
Du hast ja schon aufgezählt wann man damit immer fahren darf ........... klar man kann es sich auch schön reden ................. Fakt ist das alle Leute die ich kenne die ein 07er haben sich zu 80% wenn man es genau nimmt strafbar machen weil sie das kennzeichen nicht so Gebrauchen als dafür wofür es gemacht wurde.
Klar kann man sich fast immer rausreden und es so hinbiegen das es wieder "legal" wird ...............
Ich habe nicht zu viel Geld, ich habe kein Bock auf Stress............
Und genau wegen so Leute die sich das immer so hinbiegen wie sie es brauchen , genau wegen den Leuten wird das alles immer schwerer und irgendwann wieder vom Markt genommen.
Das Rote 07 Kennzeichen war ansich nicht für 1 Fahrzeug gedacht sondern für Leute die Autos "Sammeln" und mal locker 5 ALTE Top Fahrzeuge in der Garage haben und mal ab und zu einen Rausholen damit sich dei reifen nicht Eckig stehen.
Das 07er ist Rechtlich ähnlich dem 06er Händlerkennzeichen eingeordent, und dort kann es auch streß geben wenn man Tag Täglich mit diesen Kennzeichen auf ein und denselben Fahrzeug unterwegs ist ..........
Aber wie auch immer, am ende habe ich zuviel Geld ................ ich ( ich betone ICH ) finde es aus mehrern Gründen Peinlich mit einen 07er Kennzeichen rumzufahren.
Außerdem sollte bedacht werden das nach 18 Monate mit 07 der Wagen als "verschrottet" gilt und bei wiederanmeldung auf ein Schwarzes Kennzeichen, eine Vollabnahme stattfinden muß und ein Neuer KFZ Brief angesagt ist ............
Ich Habe wenn Gott es will in 3 Jahren ein Fahrzeug welches für ein H Kennezeichen bestückt werden soll. Das finde ICH mach eher Sinn , muß allerdings zugeben das ich 30 Jahre als übertrieben finde , 25 hätten es auch getan aber gut warum es 30 sind ist ja klar ............ stimmts Eichel
Gruß
Thorsten
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22.11.2004, 20:51
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.07.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Kleinserienhersteller
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Zitat:
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Zitat von Thorsten730i
Tja das kann man sehen wie man will.
Du hast ja schon aufgezählt wann man damit immer fahren darf ........... klar man kann es sich auch schön reden ................. Fakt ist das alle Leute die ich kenne die ein 07er haben sich zu 80% wenn man es genau nimmt strafbar machen weil sie das kennzeichen nicht so Gebrauchen als dafür wofür es gemacht wurde.
Klar kann man sich fast immer rausreden und es so hinbiegen das es wieder "legal" wird ...............
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Ich finde nicht, dass es hier ein Hinbiegen ist, sondern man probiert doch mit Oldies immer so einiges aus oder?
Zitat:
Ich habe nicht zu viel Geld, ich habe kein Bock auf Stress............
Und genau wegen so Leute die sich das immer so hinbiegen wie sie es brauchen , genau wegen den Leuten wird das alles immer schwerer und irgendwann wieder vom Markt genommen.
Das Rote 07 Kennzeichen war ansich nicht für 1 Fahrzeug gedacht sondern für Leute die Autos "Sammeln" und mal locker 5 ALTE Top Fahrzeuge in der Garage haben und mal ab und zu einen Rausholen damit sich dei reifen nicht Eckig stehen.
Das 07er ist Rechtlich ähnlich dem 06er Händlerkennzeichen eingeordent, und dort kann es auch streß geben wenn man Tag Täglich mit diesen Kennzeichen auf ein und denselben Fahrzeug unterwegs ist ..........
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Da gebe ich Dir völlig recht. Es ist aufgrund der Regelungen hier in NRW oder von mir aus auch speziell in meiner Stadt schon erstaunlich, was so alles mit einem 07er-Kennzeichen herumfährt. Vieles dürfte davon keinen TÜV mehr bekommen und von einem Originalzustand wollen wir auch mal nicht reden. Ich zähle mich nicht zu den Einzelnutzern - siehe homepage.
Zitat:
Aber wie auch immer, am ende habe ich zuviel Geld ................ ich ( ich betone ICH ) finde es aus mehrern Gründen Peinlich mit einen 07er Kennzeichen rumzufahren.
Außerdem sollte bedacht werden das nach 18 Monate mit 07 der Wagen als "verschrottet" gilt und bei wiederanmeldung auf ein Schwarzes Kennzeichen, eine Vollabnahme stattfinden muß und ein Neuer KFZ Brief angesagt ist ............
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Na ja, wenn einer nach 18 Monaten meine Oldies als Schrott ansieht, ist das seine Sache. Ich habe auf jeden Fall zu keinem Zeitpunkt das Problem Gefahr zu laufen, für irgend ein Fahrzeug meiner Schrottsammlung keine Vollabnahme zu bestehen, wenn es mich packt und die Fahrzeuge über 30 Jahre alt sind und ich unbedingt ein H-Kennzeichen haben will. Ich habe sogar das H-Kennzeichen von meinem alten DB abgemeldet und den Wagen auf die 07er eintragen lassen.
Zitat:
Ich Habe wenn Gott es will in 3 Jahren ein Fahrzeug welches für ein H Kennezeichen bestückt werden soll. Das finde ICH mach eher Sinn , muß allerdings zugeben das ich 30 Jahre als übertrieben finde , 25 hätten es auch getan aber gut warum es 30 sind ist ja klar ............ stimmts Eichel
Gruß
Thorsten
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Genau. Wenn Du nämlich mal den Hubraum zusammenzählst, der a) auf der vorhandenen 07er-Nummer (5 Kfz mit insgesamt 14,8 Liter Hubraum ohne Kat) und b) auf der noch geplanten 07er Nummer (19 Liter Hubraum, alles nach E1) läuft, kommt da schon ein Sümmchen Steuern zusammen - und wofür? Dafür das ich immer nur ein Fahrzeug bewege und max. mit einem Fahrzeug von mir aus die Luft verpeste und die Straße abnutze? - Schwachsinn
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du für Deinen E30 ein 07er-Kennzeichen bekommst, auch wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist.
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22.11.2004, 07:59
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#10
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Hauptsache Chrom! E3-E32
Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Kierspe
Fahrzeug: 735i E32 Schalter 130Tkm, 740i 4.4 VFL 6-Gang
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Hallo Rainer,
Danke für Deinen Beitrag !
Der erste, der Sinn macht.
Die Idee parallel einen Antrag in Bayern laufen zu lassen,
funktioniert ?
Oder muß man dem dortigen Landratsamt auch einen Wohnsitz
in Bayern nachweisen können ?
Gruß,
Jost
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