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Alt 03.01.2009, 19:37   #51
k5272
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Registriert seit: 01.02.2006
Ort: Olfen
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Standard

Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Ist okay . Ich halte mich für hinreichendes Lesens mächtig und habe auf die Besonderheit dieser Falldarstellung ausdrücklich hin gewiesen. Spar Dir also Deine Ironie .
Die stellt sich so dar, dass der Spacko, der sich die Karre selbstverschuldet onduliert hat, mit dem ersten Gutachten des - von seiner Kaskoversicherung beauftragten - Sachverständigen nicht einverstanden war und einen eigenen beauftragt hast. Die rechtlichen Fragen, die in diesem Rechtsstreit zu beantworten waren, waren nicht vorrangig die, ob bei einem Kaskofall direkt ein eigener Gutachter beauftragt werden darf, sondern, ob die Liquidation eines - durch besondere Umstände des Einzelfalls beauftragten eigenen Sachverständigen - erstattungsfähig ist.
Ich gehe davon aus, dass Du auch nach dieser Erläuterung auch nicht ansatzweise die Problematik, mit der sich das Gericht hier auseinander setzen musste, erkannt hast .
Da zumindest einige der User in diesem Thread so gerne juristischen Eintopf kochen und sich beharrlich weigern, den Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung zu erkennen, verliere ich hier auch langsam die Lust. Die Beratungsresisten mögen ihre eigenen Erfahrungen machen, aber nicht hinterher heulen und unsereins um Beseitigung des verursachten Scherbenhaufens bitten. .
...............
__________________
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Alt 03.01.2009, 19:48   #52
rubin-alt
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von MuFFe Beitrag anzeigen
...ist bei der allianz.
Danach ging er gleich zum Arzt und hat sich wegen Schleuderdrauma Krank schreiben lassen. Da iss die Allianz noch die einzige, die zahlt - auch beim eigenen "Verschulder"...

Geändert von rubin-alt (03.01.2009 um 20:00 Uhr).
rubin-alt ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2009, 20:47   #53
Andrzej
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Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
Standard

Zitat:
Zitat von boppy Beitrag anzeigen
Allerdings frage ich mich bei der Pressemitteilung: Was schreiben die, wenn ein E32 oder gar ein E23 brennt? Ist das dann ein "Vorkriegsmodell"???
Nee, eher wurden die wahrscheinlich schreiben, das da eine ausergewohnliche Metode fuer Schrottentsorgung erfunden geworden ist...
@Rubin
das mussen schon zwei amerikanische big block's sein, oder?
__________________
21 Jahre Forum

Geändert von Andrzej (03.01.2009 um 21:03 Uhr).
Andrzej ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2009, 22:07   #54
AngelIce
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Zitat:
Zitat von Smallseven Beitrag anzeigen
Mit Beratungsresitenz hat das sehr wenig zu tun.
Doch! Hat es! Zum weiteren Nachweis guckst Du hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Winterhoff ADAC-Vertragsanwalt Aurich - Ihr ADAC Anwalt für Verkehrsrecht, Unfall-Regulierung, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsdelikt, Bußgeld-Verfahren, Führerschein-Entzug.: Rechtstipp: Gutachten und ?Gegengutachten? in der Kaskoversicherung
Um nicht erst den Link aufmachen zu müssen, hier das Zitat:

Rechtstipp: Gutachten und „Gegengutachten“ in der Kaskoversicherung
Nach einem Kaskoschaden gelten in einigen Bereichen völlig andere „Spielregeln“ als bei einem Haftpflichtschaden. Der Autofahrer sollte diese Regeln dringend beachten, da er sonst erhebliche finanzielle Nachteile riskiert.

Bei Ansprüchen gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung kann der Geschädigte den Sachverständigen, der den Unfallschaden beurteilen soll selbst wählen.

Will der Autofahrer jedoch einen Schaden über die eigene Kfz-Kaskoversicherung regulieren, darf kein von ihm ausgewählter Sachverständiger ohne Zustimmung der eigenen Kaskoversicherung eingeschaltet werden.

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) muss sich der Versicherungsnehmer vor Erteilung des Reparaturauftrags oder dem Verkauf des beschädigten Kraftfahrzeugs mit seiner Kaskoversicherung in Verbindung setzen.

Die Kaskoversicherung kann dann entscheiden, ob der Versicherungsnehmer selbst einen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung beauftragen kann oder ob ein vom Versicherer beauftragter Gutachter das Fahrzeug untersucht.

Die Kosten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen muss dann auch die Kaskoversicherung selbst tragen. Beauftragt der Versicherungsnehmer ohne Rücksprache mit der Versicherung selbst einen Gutachter, so muss der Versicherer dessen Honorar nicht begleichen. Ein solches Gutachten ist auch für die Versicherung nicht bindend.

Kommt es nach der Gutachtenerstellung zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens, muss nach den Versicherungsbedingungen ein so genanntes „Sachverständigenverfahren“ durchgeführt werden.

Der Versicherungsnehmer teilt dem Versicherer mit, dass er die Durchführung des Sachverständigenverfahrens beantragt, wählt einen eigenen Sachverständigen aus und benennt diesen der Versicherung. Er fordert den Versicherer auf, seinerseits einen Gutachter zu benennen. Unterlässt der Versicherer die Benennung, darf der Versicherungsnehmer einen weiteren Gutachter benennen.

Beide Sachverständige müssen sich mit den (Erst-)Gutachten auseinandersetzen. Können sich die beiden Gutachter nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen, muss ein Obergutachter entscheiden. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass einem der beiden Gutachten zu folgen ist, so trägt die unterliegende Partei die Kosten des gesamten Sachverständigenverfahrens, also die Kosten des eigenen Gutachters, die des von der Versicherung beauftragten Gutachters und die Kosten des Obergutachters. Kommt der Obergutachter zu einer Mittellösung, werden die Kosten im Verhältnis des Gewinnens und Verlierens aufgeteilt.

ADAC e.V., Juristische Zentrale

Normal wird ein solcher Ratschlag nur kostenpflichtig erteilt .
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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Look into my AngelIce
AngelIce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2009, 22:17   #55
AngelIce
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Standard Nachhilfestunde Teil 2

Da Du, lieber Smallseven ohne bürgerlichen Namen, nach der konkreten Regelung fragst, welche die hier mehrfach geäußerte Behauptung, dass im Kaskofall alleine Deine Versicherung die Musik bestellt und auch bezahlt, bestätigt, darfst Du Dich auch mal hier
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008 ? Stand 17.08.2007
durchwühlen. Da guckst Du bei
A.2.8 - Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Vielleicht interessiert Dich oder andere Ungläubige auch das noch:

A.2.13.1 ...Ebenfalls nicht ersetzt werden ... Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Geändert von AngelIce (03.01.2009 um 22:24 Uhr).
AngelIce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2009, 22:13   #56
BMWMA
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Pics

Hier mal pics vom Stand der Dinge, nachdem die Herrschaften vom Landeskriminalamt fertig waren.
Matt
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg berlin.jpg (21,4 KB, 133x aufgerufen)
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Alt 05.01.2009, 22:47   #57
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard



wirklich schade...


ps: gibts die bilder auch in klein?
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Solarspeicher mit 22% Rabatt
Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2009, 23:13   #58
Volksmund.
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Huhu,


Jaja,Berlin ist schon ein echt hartes Pflaster

Wenn ein e38 oder gar e32 angezündet wird,ist in der Presse gleich die Rede von Luxuskarossen und dem geneigten Leser wird sofort das Bild eines neuen Bentley Continentals vergegenwertigt.Wenn solch ein uralt Oberklasse-Fahrzeug in Brand für geschätze max. 10000€ gesetzt wird,dann ist das für den Besitzer sicher ein herber Schlag,allerdings finde ich die Bezeichnung "Luxuskarosse" einfach nur aberwitzig.


BTW: In unserem Freundeskreis hat es noch keinen erwichscht.
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Alt 05.01.2009, 23:44   #59
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Volksmund. Beitrag anzeigen
BTW: In unserem Freundeskreis hat es noch keinen erwichscht.
Sowas würde ich ja auch nie nimmer nicht zugeben.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2009, 00:29   #60
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Zitat:
Zitat von Volksmund. Beitrag anzeigen
Wenn ein e38 oder gar e32 angezündet wird,ist in der Presse gleich die Rede von Luxuskarossen und dem geneigten Leser wird sofort das Bild eines neuen Bentley Continentals vergegenwertigt.Wenn solch ein uralt Oberklasse-Fahrzeug in Brand für geschätze max. 10000€ gesetzt wird,dann ist das für den Besitzer sicher ein herber Schlag,allerdings finde ich die Bezeichnung "Luxuskarosse" einfach nur aberwitzig.
Ach Klaas - das ist es bei Audi, Mercedes doch auch...es warens/sind immer noch "Luxuskarossen" - das stuft sich im Alter ja nicht ab.

Luxus definiert sich nicht nach dem Alter...und es bleibt in der Tat in der heutigen Zeit ein Luxus, einen solchen Wagen zu unterhalten (und damit meine ich nicht nur tanken, sondern auch zu warten).

Das mal nur so nebenbei, Du oller Gruffel
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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