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Zitat von ToM-Immobilien
... wenn der wagen eine neue inspektion von bmw bekommt (die ja alles checken müssen) + TÜV/AU
dass wenn z.b. nach 5 monaten das automatikgetriebe kaputt geht , ich einen nachweis habe, dass es beim kauf noch nicht kaputt war! darum gehts doch in der gewährleistung! oder nicht?
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Richtig erkannt, darum geht es. Wobei weder durchgeführte Inspektion noch TÜV kurz vor Verkauf Dir diesen Nachweis voll erbringen. Im Streitfall läuft es halt immer noch auf ein Sachverständigengutachten hinaus, das klären muss, ob der Getriebeschaden im Kaufzeitpunkt schon "angelegt" war". Aber es hilft Dir ungemein. Dekra-Gebrauchtwagen-Gutachten würde es noch mal etwas verstärken.
Du solltest als Verkäufer natürlich nichts "arglistig verschweigen" (z.B. Unfall), oder konkret garantieren.
Greets
RS744