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Modell E65/E66 |
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26.12.2017, 17:33
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#51
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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zum Thema NoVa:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrze...chsabgabe.html
zum Thema Elektrofahrzeuge:
Die NoVA wird nicht fällig, wenn
es sich um einen Anhänger (z.B. Wohnwagen), um einen sowohl kraftfahrrechtlichen als auch zolltarifarischen Lkw oder um einen Omnibus handelt.
es sich um ein Elektrofahrzeug handelt (Hybridfahrzeuge sind sehr wohl NoVA-pflichtig!)
es sich um ein Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeug oder ein Taxi, einen Miet-, oder einen Gästewagen, etc. handelt (weitere Ausnahmen unter www.bmf.gv.at). Bei NoVA-befreiten Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle unter Umständen eine Unbedenklichkeitserklärung (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt) verlangen.
Für Oldtimer wird ebenfalls keine NoVA fällig. Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NoVA befreit:
die 30 Jahre oder älter sind und
die einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
die noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.)
alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand)
ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.
Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-.../nova-18177294
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
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26.12.2017, 17:41
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Quattroporte
NoVA eine Art von Luxussteuer ist, auf Basis von CO2 Ausstoss gerechnet. Kann bis ca 30% von Wagenwert wiegen
.....
MfG
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Bei Erstzulassung im EU-Raum bis 30.06.2008, ist laut UFS Entscheidung keine Co2-Steuer zu entrichten.
Also KEINE NoVa!
Quelle: http://www.nova-rechner.at/index.php...rechner-privat
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26.12.2017, 18:28
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#53
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Mich würds mal wunder nehmen was mann für einen 745i an Steuer und versicherungen zahlt in Österreich. Hab auch mal gehört das das verdammt teuer ist dort.
In der Schweiz sind Elektroautos in einigen Kantonen komplett steuerfrei, oder nur eine sehr geringe Steuer zu entrichten.
Aber in Basel-Stadt sieht das ganz anders aus.
In Zürich (Jeder Kanton hat andere Richtlinien) errechnen sich steuern zu 80% am Hubraum und 20% Gesamtgewicht.
Und hier kommt das Strassenverkehrsamt in Basel zu und sagt „da Ein Elektro Auto kein Hubraum zu besteuern hat, richtet es sich anhand der Ps.
Das kam in der Zeitung als ein Doktor für seinen Tesla ( Der mit 772 Ps) stolze 1‘800 Chf an Steuern entrichten musste. War richtig angepisst.
Auch wenn Gewisse Kantone/Bundesländer komplett steuerfrei sind, lange wird dies definitiv nicht anhalten, da der Staat auf enorme Benzin/Diesel Einbrüche in Kauf nehmen muss und die Strassensteuer nicht zu vergessen.
Sprich, sollten die steigenden Elektrozulassungen hinhalten, wird man in Zukunft genau soviel zahlen wie fürn 8,4 Liter Dodge Viper.
Da man einfach auf enorme Einnahmen verzichten muss als Staat.
Geändert von Rush1291 (26.12.2017 um 18:33 Uhr).
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26.12.2017, 18:53
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#54
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Gesperrt
Registriert seit: 12.03.2016
Ort: Manki
Fahrzeug: e32 750i uva
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Zitat:
Zitat von peterpaul
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Stimmt nicht! In diesem Fall betraegt NoVA genau 32% von Kaufpreiss netto...
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26.12.2017, 20:45
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Quattroporte
Stimmt nicht! In diesem Fall betraegt NoVA genau 32% von Kaufpreiss netto...
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Die Aussage ist sehr wohl richtig - es fällt keine CO2-Steuer an !!!!
die Tatsache der Besteuerung mit anstelle dessen 32% vom Nettoverkaufspreis - die wurde mir bei dem 1. Ausfüllen und Aktualisieren des Formulars NICHT angezeigt. Dort stand dann definitiv 0,00 € !
Jetzt aber wohl. Merkwürdig.
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26.12.2017, 20:56
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#56
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Scheibbs
Fahrzeug: 750i E38
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Zitat:
Zitat von Rush1291
Mich würds mal wunder nehmen was mann für einen 745i an Steuer und versicherungen zahlt in Österreich. Hab auch mal gehört das das verdammt teuer ist dort.
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Ja, ein Auto über 200 PS wird schon richtig teuer. 
Ich bezahle für meinen 750i E38 (326 PS) rund 200 € im Monat (Versicherung+Steuer). Wohlgemerkt KfZ-Haftpflicht, hier sprechen wir von keiner Kasko oder Teilkasko!
Diese Versicherung ist sehr billig, nach oben ist deutlich mehr möglich.
Nachdem der 745i 333 PS hat kommen noch ein paar wenige Euro hinzu. Also liegst du irgendwo bei 210-230 € im Schnitt.
Nun weißt du warum in Österreich die meisten Menschen einen schwachen Wagen fahren. 
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28.12.2017, 11:28
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#57
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Und konntest du den Wagen schon besichtigen ?
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30.12.2017, 11:40
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#58
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Scheibbs
Fahrzeug: 750i E38
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Das Auto wurde in der Zwischenzeit verkauft. Leider weg.
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30.12.2017, 12:04
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#59
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2010
Ort: Martinsried
Fahrzeug: BMW E38 728i 11/98 - Oxford Grün
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Das ist das Problem wenn man solche Angebote öffentlich macht...
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30.12.2017, 12:13
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#60
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Vielleicht sehen wir ja den neuen Besitzer hier im Forum 
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