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Alt 21.10.2006, 04:54   #10
Denki325i
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Hallo Andreas,

da er mit einem gewerblichen Account nicht privat verkaufen kann, ist es immer gewerblich. Da das Widerrufsrecht fehlt, kannst Du die Ware 6 Monate lang zurückgeben, bleibst aber eventuell auf den Portokosten sitzen. Besser ist es einen Bekannten zu haben, der mit Autoteilen handelt, und der einen Anwalt mit einer Abmahnnung beauftragt. Da lassen sich einige tausend Euro rausholen, da z.B. auch die Gewährleistung und Anbieterkennzeichnung fehlt.


Gruß

Dierk

Nur meine bescheidene Meinung, wenn das wie eine Rechtsberatung aussieht, war ich besoffen

Geändert von Denki325i (21.10.2006 um 05:01 Uhr).
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