WEDER Garantie NOCH Gewährleistung hat damit was zu tun... Wenn mir ein Händler meinen Wagen kaputt macht während er in seiner Obhut ist, muss er halt dafür aufkommen. Logisch das nur noch der Zeitwert erstattet wird.
Ich gehe mal davon aus, das die NL eine Betriebshaftpflicht hat die sowas auffängt...
Ich diesem geschilderten Fall (komm selbst nicht ganz mit) kommt es mir eher so vor, als wäre der TE mit der Erstattung des Zeitwerts nicht einverstanden, weil er dafür (logischerweise) keinen vergleichbaren Wagen finden wird.
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