Zitat:
Zitat von Phil1994
Naja Problem werden da die Kollegen in Blau sein. Falls die mich anhalten sollten, was definitiv demnächst wieder mal passieren wird, dann hätt ich gern nen Schriebs davon im Handschuhfach liegen. Weiß halt nicht ob man das nachweisen muss wann genau umgerüstet worden ist.
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Wieso sollten die Kollegen in blau dich denn anhalten und nach den XENON-Scheinwerfern befragen?
Das kannst du nicht nachweisen - aber damals war keine automatische Höhenverstellung Pflicht.
Da ja aus datenschutzrechtlichen Gründen die VorVorVorbesiztzer nicht bekannt sind ist sowieso ein nachweis nicht möglich.
Also Bestandsschutz.
Unser erfahrener Oberpolizist @McClane meinte mal, mir am Zeug flicken zu können - er musste klein beigeben - eben weil es kein Handhabe gibt