Bin zwar Jurist, aber ist sicher nicht mein Spezialgebiet.
Zur Beurteilung sollte man mehr Einzelheiten wissen, wann ist der Fehler erstmals aufgetreten, wieviele - erfolglose - Nachbesserungen haben stattgefunden, wie erfolgte die Dokumentation,etc.
Prinzipiell glaube ich, das die Erfolgsaussichten nicht schlecht wären.
Gruß, Butl
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