Das ist doch auf jeden Fall Kilometerweit über das Ziel hinausgeschossen - bei Wikipedia steht:
Die in Leuchten an Kraftfahrzeugen verwendeten Soffittenlampen (Kennzeichenleuchten, ältere Schlussleuchten) müssen in Deutschland bauartgenehmigt sein. Sie müssen entweder ein ECE-Genehmigungszeichen oder ein nationales Genehmigungszeichen (K-Prüfzeichen) tragen. Soffittenlampen für Innenbeleuchtungen von Kraftfahrzeugen müssen nicht bauartgenehmigt sein.
Wenn das denn stimmt, würde es reichen wenn die LED Sofitte ein ECE of K Prüfzeichen hat. Vermutlich guckt der Prüfer eh nur ob sie leuchten oder nicht.
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