Wie man sieht ist der verlinkte Beitrag aus 2012.
Mittlerweile ist es gefestigte Rechtsprechung, dass nur bei Fahrzeugen, die lückenlos bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers oder bei dem Hersteller selbst gewartet/repariert wurden, auch die Stundenverrechnungssätze die Herstellers bei einem Schaden verlangt werden können. Ausnahme: Das Fahrzeug ist nicht älter als 3 Jahre.
Wenn man also den E38 nicht immer zu BMW gebracht hat, wird es schwer - egal wie gut der in Schuss ist.
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