Die Versicherung möchte sicherlich die Kosten drücken für den Fall, dass fiktiv abgerechnet wird. Wenn es zwischen der Privathaftpflicht und KFZ-Haftpflicht keinen Unterschied gibt, hast du das Recht, die Werkstatt auszusuchen und fertig. Und du hast das Recht einen Anwalt einzuschalten, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. So ist es zumindest bei KFZ-Haftpflicht. Vielleicht fragst du mal den Versicherer deines Vertrauens, ob das bei der Privathaftpflicht das gleiche ist.
Aufgrund solcher Praktiken gegnerischer Versicherungen, denen ich auch schon zum Opfer fiel, habe ich mir leider angewöhnen müssen, alles direkt zum Anwalt zu geben. So komme ich zu meinem Recht und die Versicherungen verkneifen sich, herumzueiern um die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
Mein Vater hatte jetzt einen Auffahrunfall. Er, gutgläubig wie er ist, hatte auf einen Anwalt verzichtet. Prompt hat die Versicherung den Kostenanschlag um 500€ gekürzt. Und der wagen war immer bei Mercedes