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Alt 02.09.2018, 19:13   #5
josi
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Is leider nicht ganz so: unter FINANZ TIP KFZ-Steuer

Wenn Ihr Auto BIS ZUM 30. Juni 2009 zum ersten Mal angemeldet wurde, gilt noch das alte Steuersystem.Demnach bemisst sich die Höhe der KFZ Steuer für PKW nach Größe des Hubraums und einer im Fahrzeugschein eingetragenen Schlüsselnummer, die das Fahrzeug in eine bestimmte Schadstoffklasse einteilt.

Bei einer Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 wird diese Berechnung nur dann angewendet, wenn sie günstiger ist als das neue System. Dieses besteht aus zwei Komponenten:

Größe des Hubraums (differenziert nach Benziener oder Diesel) sowie
Ausstoß von Kohlendioxid

Zunächst ist ein Sockelbetrag abhängig vom Hubraum zu ermitteln. Für einen Benziner fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter 2 EURO an, für einen Diesel 9,50 EURO

Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der auf die Kohlenstoffdioxid-Emission abstellt. Abhängig vom Datum der Erstzulassung gibt es zunächst einen Freibetrag in Höhe von

120gr Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei Erstzulassung bis Ende 2011
110gr -"- -"- -"- ab 2012 bis Ende 2013
95gr -"- -"- -"- bei einer späteren Zulassung

Für jedes Gramm mehr, das Ihr Fahrzeug pro Kilometer in die Luft pustet, müssen Sie 2 EURO zahlen

Beispiel: Füreinen VW Golf mit 1.390 Kubik Hubraum, Benziner, Erstzulassung 2012, zahlt der Halter 28 EURO Hubraumanteil. Von den 149 Gramm Kohlendioxid, die der Wagen pro Kilometer ausstößt, sind die ersten 110 Gramm steuerfrei. es kommen also weitere 78 EURO hinzu. Insgesamt ergibt sich daraus eine Jahressteuer in Höhe von 106 EURO.

Diesel mit einem hohen Kohlendioxidausstoß werden am höchsten besteuert.
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