Zitat:
Zitat von Dr. Strecker
Die Mangelbeseitigungskosten müssen mind. 5 % des Fahrzeugpreises betragen. Es müssen mind. 2 erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben. Dann kann Rücktritt ggü. dem Händler erklärt werden. Der Leasingnehmer hat keine eigenen Ansprüche gg. den Leasinggeber, sondern nur dessen abgetretene Ansprüche. Zu fordern ist dann also Rückzahlung der Leasingraten abzüglich Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs
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Die 5% ergeben sich aus der Judikatur ?