Thema: B12*geil*
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Alt 22.05.2003, 13:41   #4
FrankGo
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Klar darf der Autohändler sagen "Barpreis ohne Garantie".

Defakto aber ist er Autohändler oder zumindest Gewerbebetreibender und MUSSSSSSSSS eine Garantie drauf geben, selbst wenn er diese ausdrücklich ausschließt ist dieser Ausschluß illegal.

Also kaufen und ggf. im Garantiefall mit nem Anwalt die Gesetzliche ZWANGS-Garantie durchsetzen.
Wenn der Wagen "von Privat" verkauft wird, aber beim Händler steht.. und in dessen "Angebot" aufgenommen wurde bedarf es nur eines guten Anwalts, der den "Händlerbezug" durchdrückt und siehe da.. GARANTIE ist drauf.

Wenn es nicht ein 12Zylinder wäre würde ich die Kiste sehr schnell holen fahren.
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