Da muss man zweierlei unterscheiden.
1. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und
2. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Bei 2. Darf die Stützlast von der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers abgezogen werden, da sie dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Im Prinzip hat das also dann Relevanz, wenn die zgM des Hängers größer ist als die Anhängelast.
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