Einen Pleullagerschaden zeitlich genau zu bestimmen ist nicht so einfach , da er meistens schleichend eintritt. Nur würde ich mit dem sachverständigen warten ob das Gericht es genauso sieht. da du das Fahrzeug nicht lange hattest und Autohändler eh meistens schlechte Karten bei Gericht haben , kann es durchaus sein das der Richter / die Richterin ( muss man ja heute so schreiben ) es auch so sieht das der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.
Gruss immeranders
Geändert von immeranders (23.03.2007 um 17:58 Uhr).
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