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Alt 23.03.2007, 17:19   #7
ombmw
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Ort: Lampaden
Fahrzeug: E65-745i (12.01)
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Hallo,

schonmal danke für eure Antworten....

Es ist folgendermassen, bei übergabe des Fahrzeuges durch den Händler wurde einen Tag vorher ein Dekra-Prüfprotokoll erstellt, welches aussagt, das bei einer Fahrprüfung keine Auffälligkeiten bestanden haben.

Als ich letzte Woche den Schaden feststellte, telefonierte ich ja mit dem Händler um einen Lösungsvorschlag zu bekommen....dieser wies alles von sich und verwies nur auf das Prüfprotokoll.
Natürlich hat er mir 1 Jahr Gewährleistung gegeben, wozu er ja mindestens laut Gesetz verpflichtet ist, schrieb aber auch in den Kaufvertrag, das das Dekra Prüfprotokoll Bestandteil des Vertrages ist.
Ich ging nach dem erfolglosen Telefonat sofort zu meinem Anwalt und wir verfassten ein Schreiben, in dem wir ihn zur Mängelbeseitigung aufriefen mit entsprechender Fristsetzung.
Postwendend kam vom gegnerischen Anwalt des Händlers eine Absage, als Begründung schob er das Dekra Prüfprotokoll vor.
Dieses zweifle ich aber unter anderem an, da ca. 3 Monate vorher die TüV-Hauptuntersuchung war, und der TüV beim Getriebe einen ölverlust feststellte, wie ich nachträglich laut TüV-Bericht erfuhr. Diesen ölverlust hat das Fahrzeug noch heute und ist der Dekra nicht aufgefallen....was aber bei einer normalen Sichtkontrolle unterhalb des Fahrzeuges nicht zu übersehen ist....daher meine Zweifel an der Seriösität...

Desweiteren hatte ich dem Händler eine Zusage gegeben, einen Tag vor Abholung des Fahrzeuges, allerdings bewarb er dieses als Scheckheft-gepflegt bei "mobile.de".....es stellte sich jedoch bei Abholung raus, das gar kein Scheckheft vorhanden ist, lediglich ein Datenblatt des ortsansässigen BMW-Hauses, jedoch diese Aufzeichnungen enden bei 80.000 km......danach ist das Fahrzeug laut Händler in Spanien gelaufen, bis zu diesen besagten 114.500 km.....
Nun überlegen wir weitere Schritte vorzunehmen, wenn jemand noch einen Tipp zu dieser Angelegenheit hat, kann er mir ja gerne Bescheid geben..
Nochmals, es wurde keine Garantie bei dem Fahrzeug gegeben, lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die besagt das der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen muss, das der Mangel zum Zeitpunkt der übergabe nicht bestand.....dies versucht er hier über das Dekra-Prüfprotokoll........

Mit freundlichen Grüssen

ombmw
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