Was der Händler dir mitteilt, auch über einen Anwalt, ist völlig egal. Wenn du einen ordentlichen Kaufvertrag besitzt der zwischen dir und dem Händler zustande kam und du nicht grob fahrlässig gehandelt hast ( wie z.B den Ölwechsel um 4Tkm überzogen) dann kann er aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung nicht heraus. Da sich die Beweislast auch erst nach 6 Monaten umkehrt muss er dir beweisen das der Schaden durch deine Schuld in dieser Zeit zustande kam. Kann er das nicht, kann auch ein Händler das Gesetz nicht aushebeln.
Gruss immeranders
Geändert von immeranders (23.03.2007 um 17:30 Uhr).
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