Es war mal angedacht worden, dass die Kunden von dem Harnstoff verschont bleiben und nur im Rahmen der sowieso fälligen Inspektion das Adblue in der Werkstatt nachgefüllt werden sollte.
Also wurde gerechnet: Normverbrauch => Harnstoffmenge (ich glaube 5% vom Treibstoffverbrauch) in Relation gesetzt, alle wieviel km eine Inspektion stattfinden soll, daraus ergibt sich dann die Größe der Adblue-Tanks.
Das wurde auch so genehmigt bei der Typzulassung der Fahrzeuge.
Da der Normverbrauch aber von keinem Hersteller in der Realität des Alltags erreicht wird - wird der Adbluetank eher leer - unbequem für den Kunden - also wurden weniger als 5% eingespritzt .....
Bingo ......
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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