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Alt 27.04.2003, 01:35   #15
knuffel
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Hi.
Ein simples Beispiel,wenn auch nur ABS DeaktivierungsGEFAHR besteht.
Was dann erst bei einer manuellen,nachträglich eingebauten Abschaltmöglichkeit:

-mir wäre es zu riskant-

Zitat:

Freisprecheinrichtungen für Handys im Auto müssen ab sofort ein so genanntes e-Kennzeichen tragen. Dies gelte auch für alle anderen fest eingebauten elektronischen und elektrischen Komponenten, teilt der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg in Köln mit. Das Kennzeichen garantiert die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes.

Dadurch ist beispielsweise ausgeschlossen, dass die Freisprecheinrichtung das Antiblockiersystem des Autos stört.

Auch Geräte, die lediglich in den Zigarettenanzünder gestöpselt werden, müssen laut TÜV mit dem Siegel versehen sein. Wer gegen die Regelung verstoße, riskiere möglicherweise den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs.

Einig sind sich ADAC und Versicherer, dass in einem solchen Fall nicht automatisch auch der Versicherungsschutz erlischt. Aber wer mit nicht "e"-zertifizierten Freisprechanlagen im Auto telefoniert, muss wissen, dass er neben verkehrstechnischen auch rechtliche Risiken eingeht.

Zitat Ende


Gruß
Knuffel



[Bearbeitet am 26.4.2003 von knuffel]
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Knuffel
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