Zitat:
Zitat von TRANSPORTER
Wenn man sich einen Alpinaspoiler für sich selbst nachbaut, steht dem seitens Hersteller nichts im Weg.
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Yo!
Aber dann besser über der Couch aufhängen, und vor allem niemalsnicht ein Foto davon irgendwo veröffentlichen. Selbst das Bewegen im öffentlichen Raum könnte schon als öffentliches Zugänglichmachen eines geschützten Designs angesehen werden.
Geschmacksmusterschutz ist auf 25 Jahre begrenzt und verbietet Handlungen nur im gewerblichen Bereich. Urheberrecht hingegen endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers und erlaubt selbst ein rein privates Handeln nur in wenigen Ausnahmefällen.
Ob ein Gericht beim E 38-Frontspoiler auf Urheber- oder auf Geschmacksmuster erkennt, würde ich im Zweifelsfall lieber nicht selber - ggfs. enorm kostenpflichtig.. - herausfinden wollen. Zumal man ja weiß (wissen kann), dass ALPINA da nicht gerade als Zeitgenosse bekannt ist, der bei sowas bloß locker durch die Hose atmet - auf Felgen-Nachbauten mit gefälschten Gutachten sei verwiesen.
Olli