Thema: ital. Auto Ich hab's getan...
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.04.2014, 21:41   #21
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Bissl OT:

Ich sehe diese Kennzeichen äußerst oft in Polen rumfahren, teilweise ewig abgelaufen daher frage ich mal dazwischen:

Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.

Hat sich hier etwa jmd strafbar gemacht?


PS: Ich bin auch so ein Gangster, ich zieh an der Tür wo drücken dransteht...
Stimmt so nicht, werden z.B. auch in Oesterreich geduldet ... nur z.B. die Italiener moegen die nicht. Aber das geht die "deutschen" nichts an, sondern eher das Land in dem man sich befindet.


Quelle Internet:


Akzeptanz der Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht akzeptiert werden.

Es gibt diesbezüglich aber zwischenstaatliche Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Überführungs- und Probekennzeichen sowie den zugehörigen Fahrzeugpapieren bzw. Hinweise über das Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten. Diese möchten wir hier gern weitergeben. Beachten Sie aber, dass dies keine rechtsverbindliche Auskunft sein kann und darf, da uns zum einen der genaue Inhalt der jeweiligen Abkommen nicht bekannt ist und in den anderen Fällen die Anerkennung der legitimen Entscheidungen eines jeden Landes überlassen bleibt.
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten