Zitat:
Zitat von dominic-ch
... egal, den das Auto ist nicht in Deutschland zugelassen!
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Und in Deutschland haben wir nach wie vor gar keine Tagfahrlicht-Pflicht.
TFL-Leuchten haben eine TFL-eigene
Kennung, ein "Umfunktionieren" anderer Leuchten muss daher - rein rechtlich - regelmäßig scheitern; ein normaler Abblendlichtscheinwerfer wird niemals ein legaler Tagfahrlichtscheinwerfer - er wird ja auch niemals zum legalen Xenonscheinwerfer (wieder andere Kennung).
Mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden, vgl. STVO.
Olli