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Alt 18.10.2016, 16:28   #67
tomblue
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Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Zitat von starcourse Beitrag anzeigen
Es geht nicht um den praktischen Aufwand, sondern um die Kosten. Wenn ich das Auto in die Firma nehme, muss ich den Privatanteil auf Basis des Listenpreises plus der sonstigen Kosten versteuern und zwar nach dem Bruttowert, habe aber nur die geringen Kosten des Leasings (netto) zum absetzen in der Bilanz.
Bedeutet de facto flotte 2.800 € zusätzlich zu versteuerndes Einkommen, von denen Vater Staat sich seinen Steueranteil je nach Progression holt.

So schreib ich monatlich eine Reisekostenabrechung, krieg das Geld steuerfrei ausgezahlt und decke damit 60 % meiner Autokosten. Und dann macht auch eine niedrige Leasingrate Sinn.
Mein Steuerberater sagt immer, entweder Du schlägst richtig zu (hohe Rate, hohe Amortisation, hohe Kosten ---> Gewinnreduzierung) oder Du lässt das Auto aus der Firma raus und lässt Dir berufliche Fahrten so teuer wie möglich bezahlen.
Wenn ich mir mal irgendwann was ganz Feines in die Garage stelle, kannst Du sicher sein, wähle ich anders..
Die Absicht der Richtlinie ist ganz klar.

Wenn der Mitarbeiter von Hamburg nach München fliegt und von dort mit einem Leihwagen nach Bad Tölz fährt, dann werden diese Reisekosten zu 100% vom Arbeitgeber erstattet.

Tritt der Mitarbeiter die Dienstreise mit seinem privaten PKW, darf er grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden. Die übliche 0,30 € ist eine pauschale Regelung, die ohne Überprüfung der tatsächlichen Kosten seitens des Arbeitgebers erstattet werden kann. Dennoch hat der Arbeitnehmer das Recht, dass ihm die entstandenen Kosten komplett erstattet werden. (Gesamtkostenansatz)

Es gibt nun keine Regel welche Variante am sinnvollsten ist. Sehr hohe Fahrzeugkosten (M6 oder M760Li) und eine sehr geringe betriebliche Nutzung schlagen zu Gunsten der 1% Regelung aus. Habe ich ein Fahrzeug mit geringen Kosten aber hohen BLP, wird der Gesamtkostenansatz interessant.

Auch aus Sicht der Firma ist es nicht eindeutig. Wir sind Personengesellschaft, da vermindern die Leasigraten der Inhaberfahrzeuge nicht den Gewinn, solange wie die Nettorate ~ 1% vom BLP ist. Will ich Gewinneutralität bleibe ich bei der 1% Regel.

Bei den Fahrzeugen der Mitarbeiter ist der Gesamtkostenansatz wesentlich günstiger. Ich habe zwar keine Vorsteuer, aber die Firma spart auch den privaten Anteil der Gesamtkosten und die Lohnnebenkosten auf den Geldwertenvorteil.
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