Zitat:
Zitat von Christian
Wer erstattet denn die Kosten? Wenn Du Dein Auto 60/40 beruflich/privat nutzt, ist das Auto ja steuerlich gesehen automatisch ein Geschäftswagen (es besteht keine Wahlmöglichkeit), das entweder nach der 1%-Methode abgerechnet werden muss (also quasi keine steuerliche Anerkennung) oder Fahrtenbuch geführt werden muss (womit dann die Steuer 60% der Kosten anerkennt).
Wenn es einen anderen Weg geben sollte (so wie Du ihn beschreibst), wäre es interessant, wie dieser funktioniert!
Gruß,
Chriss
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Meine GmbH mir.
Der Weg geht über § 9 EStG in Verbindung mit R 9.5 LStR 2015 – R 9.5
"Fahrtkosten als Reisekosten". Ich ermittele einen Gesamtkostenansatz und daraus einen Kilometersatz, den ich für jede beruflich veranlasste Fahrt abrechne. Ich muss daher auch kein vollständiges Fahrtenbuch führen sondern lediglich jeweils eine Reisekostenabrechnung machen.
hier
Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein reguläres Anstellungsverhältnis handelt, für Freiberufler scheidet diese Methode damit aus.
Der Wagen muss privat zugelassen werden, also nicht auf die GmbH, insofern gibbet auch keinen Gewerbenachlass beim Leasing oder Kauf. Das ist natürlich auch ein bisschen Verhandlungssache. Vorsichtig ausgedrückt soll es Leasinggesellschaften geben, die bei dieser Konstruktion den Gewerbenachlass trotzdem einräumen.