Quatsch! Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert (Grundsatz!) - und zwar den eines gleichwertigen Fahrzeugs. Kühlfach hin oder her - wenn es keinen mit einem gibt, dann kriegst du für dieses allenfalls noch eine Ausgleichszahlung, die stellen dir aber nicht stattdessen einen Highline hin o.ä.. Ggf. (kein Totalverlust) wäre dieses ja auch in andere Fahrzeuge umzubauen. Dann gilt sowieso: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Es gibt übrigens auch Versicherer, die die Möglichkeit bieten, ein Fahrzeug nach Wertgutachten per individueller Prämienbemessung zu versichern. Andere Versicherer lehnen Fahrzeuge in der Kasko ab, die z.B. nach Umbauten o.ä. (z.B. Tuning, Teure Hifi-Anlagen usw., eben nicht serienmäßig) nach Wertgutachten deutlich höhere Werte haben.
Übrigens gilt das Gutachten auch nur eine gewisse Zeit und müsste ggf. regelmäßig erneuert werden. Trotzdem ist es schon mal hilfreich, den Zustand zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert zu haben, denn wenn ein Fahrzeug nach 20 Jahren noch überdurchschnittlich gepflegt war, dann ist nicht davon auszugehen, dass sich der Zustand plötzlich innerhalb von 3 Jahren trotz gleichem Halter massiv verschlechtert.
Gruß
Mark
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