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Alt 08.11.2004, 22:18   #9
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
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Zitat:
Zitat von Kater Fritz
Der Umgang mit pyrotechnischen Fahrzeugteilen (Airbags, Gurtstrammern etc.) unterliegt dem Sprengstoffgesetz und bedarf einer Erlaubnis nach diesem sowie dessen 1. und 2. Verordnung.
Und was heißt das jetzt im Klartext? Sprich, wenn ich z.B. bei meinem Wagen einen Airbag nachrüsten wollte, oder auch das Lenkrad unter Beibehaltung des vorhandenen Airbags austauschen wollte, was darf ich dann im Umgang mit selbigem anstellen und was sollte ich unterlassen, wenn ich nicht für die nächsten 300 Jahre in die Strafkolonien verbannt werden will?


Zitat:
Zitat von Kater Fritz
Wer schon mal einen unkontrolliert auslösenden Airbag gesehen hat, der wird diese Regelung auch verstehen.
Die Dinger können bei unsachgemäßer Handhabung sicherlich einigen Schaden anrichten. Aber ein unkontrolliert oder auch nur mit nachlässiger Sorgfalt geführtes Kraftfahrzeug kann mit noch größerer Sicherheit noch viel größere Schäden anrichten und tut das auch tagtäglich. Und dennoch verdient ein ganzer Berufsstand sein täglich Brot damit, sehr vielen jungen Autofahrern mit wenig Erfahrung und dem grösseren Mut zur Risikobereitschaft zu zeigen, wo beim Auto der Anlasser und das Gaspedal ist.

Und was die Kabelbelegung betrifft: imho ist gerade das nicht wissen derselben gefährlich.


... auch nur meine € 0,02 ...
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Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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