Zitat:
Zitat von V8-GT
Die juristische Auslegung die von dir angesprochen wird ist dahingehend gegen die Physik.
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Ich glaube du hast einen "Knoten im Gehirn"
, es geht überhaut nicht um den Anhäger !!! Klar darf der nur so schwer sein wie vorgegeben!
Es geht darum, wie viel ein KFZ
ziehen darf, wenn z.B 2200kg erlaubt sind, dürfen es 2200kg plus Stützlast sein (z.B 75kg) also 2275kg. Weil die 75 kg
nicht als Anhägergewicht zählen, sondern dann zum Fahrzeuggewicht des Autos zählt.
Natürlich darf der Anhäger nicht überladen sein, das Kfz nicht überladen sein usw usw aber um das geht es hier nicht.