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Alt 03.03.2018, 17:46   #43
KaiMüller
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Ich versteh nicht, was du eigentlich sagen willst.
Das dient doch alles nicht der konkreten Problemlösung.

Tatsache ist, dass sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher ist als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges die maximal zulässige tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers die Summe von Stützlast und zulässiger Anhägelast ist.
Physik hin oder her.

z.B.:
zulässige Gesamtmasse Anhänger = 2500kg
zulässige Anhängelast Zugfahrzeug = 2200kg
zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug 2500kg
Stützlast = 90kg
--->
tatsächliche Gesamtmasse Anhänger= 2290kg


Das sind die maßgeblichen, rechtlichen Rahmenbedingen. Die Belastbarkeit der Konstruktion muss diesen folgen (und tut es auch).

Für den Einzelfall nimmt jetzt ein jeder einfach seine beiden Fahrzeugscheine zur Hand (Zugfahrzeug und Hänger) und kann leicht ausrechnen, was er ziehen und mit welcher Nutzlast er seinen Hänger belasten darf.

PS: persönlich hab ich schon massiv "zu schwere" Anhänger mit dem E38 gezogen, knapp an die 3t. Aus Versehen zu viel Sand aufgeladen. Geht auch, da sind reichlich Reserven für ein paar vorsichtige Kilometer. Über die Alpen würde ich so aber nicht wollen.

Geändert von KaiMüller (03.03.2018 um 17:59 Uhr).
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