der Link passt voll zur Frage - da in dem Text dort auf die Kombination aus Achslast und Stützlast des Anhängers eingegangen wird.
Daraus ergibt sich dann für mich der Rückschluss die Belastung am Kupplungskopf des Zugfahrzeuges ist sehrwohl die Gesamtmasse des Anhängers - denn der Anhänger stellt letztlich nichts anderes als einen "Träger auf zwei Stützen" dar.
Auflager A ist die Anhängerachse und Auflager B ist die Kugelpfanne an der Spitze der Zugdeichsel.
Grundlagen Festigkeitsrechnung/Technische Mechanik .. Ingenieur Grundsemester.
Die juristische Auslegung die von dir angesprochen wird ist dahingehend gegen die Physik.
Nun ist dies jedoch für die Frage, ob es technisch möglich, oder Zulassungsrechtlich vertetbar ist einen E38 plus Transportanhänger an einen anderen E38 zu hängen schon von Bedeutung.
Denn die Diskrepanz zwischen den beiden Betrachtungsweisen bestimmt ja die verfügbare Eigenmasse des Transportanhängers.
|