erhebliche Mängel...
"Erhebliche Mängel, Plakette nicht zugeteilt, Wiedervorführung nach § 29"
Ich hasse es auch immer, wenn diese Worte auf dem TÜV-Bericht stehen, hatte das beim E32 wegen defekter Feststellbremse auch schon mal.
Aber warum bis Montag? Soweit ich weiss, hast Du einen Monat Zeit, zur Wiedervorführung zu kommen, erst wenn die Frist verstrichen ist, ist wieder eine komplette Hauptuntersuchung nötig.
|