Zitat:
Zitat von HighWheels
Wahnsinn, der Bub ist ja an Arroganz und Ignoranz echt nicht zu überbieten. Würde es einen Charakter-TÜV geben, würden Sie ihn mit Sicherheit direkt 'aus dem Verkehr ziehen'...
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§ 2 (12) StVG macht's möglich
. Bei Hinweisen auf Tatsachen, die die Annahme charakterlicher Ungeeignetheit rechtfertigen, werden wir tätig und melden an das SVA.
Ist bei @728 zweifelsfrei der Fall.