27.02.2008, 01:52
|
#10
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rödelhausen
Fahrzeug: E32 750i BJ. 6:91 E34 525 TDS Touring Bj. 12.92 Ford Galaxy 2,8 Bj. 7.98
|
Zitat:
Zitat von Punkman
Hallo Leute,
wer kennt sich aus? Habe ein Fahrzeug gekauft, was am 07.09.2006 vorübergehend stillgelegt wurde, der TÜV wäre im Mai 2007 fällig gewesen.
Wenn ich das Fahrzeug nun anmelden möchte, muss ich dann ein Vollabnahme machen lassen, oder kann ich zum TÜV meines Vertrauens und eine normale Abnehme machen lasse??
Es gab mal ein Gesetz was besagt, nach einem Jahr Stilllegung muss Vollabnahme gemacht werden, ich habe aber so etwas in Erinnerung, dass dieses Gesetz geändert wurde. Kann mir jemand weiterhelfen????????
Danke für die Antworten im voraus
|
Hallo
Ab 2008 SIEBEN Jahre früher 1,5 Jahre
Gruß Klaus
|
|
|