Zitat:
Zitat von Necktou
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!
Kurz gegoogelt
Gruß Sebastian
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Danke für den Tipp, habe das auch bei Google gelesen, ist aber alles nicht mehr aktuell!