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Alt 26.02.2008, 21:49   #5
Punkman
Felgenputzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
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Zitat:
Zitat von Necktou Beitrag anzeigen
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.

Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!


Kurz gegoogelt


Gruß Sebastian
Danke für den Tipp, habe das auch bei Google gelesen, ist aber alles nicht mehr aktuell!
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Lieber klassisch elegant, als modern und uniformiert!
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