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Alt 26.02.2008, 20:49   #2
Necktou
Panzer
 
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Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
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Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.

Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!


Kurz gegoogelt


Gruß Sebastian
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"Gönn Dir was Gutes auch wenn Du in Not bist. Was hast Du vom Leben, wenn Du erst tot bist."
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