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Alt 11.07.2020, 10:58   #10
V8-GT
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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Facelift hat Nachteile - weil mehr anfällige Systeme (Vanos ? .. ABS-Steuerteil mit den fragilen Silberdrähten im Ventilblock ?)

..such lieber einen Handschalter - da muss kein Getriebe gespühlt werden 😆

Also ich finde meine Kiste (735i Schalter '97) hat gerade genug Elektronikgedöns - die würde ich nicht gegen ein Facelift E38er tauschen wollen.



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@ e3tom:

Ist es nicht ein Unterschied ob "Er" zwei Adressen hat und dann trotz gewöhnlichem Aufebthalt in Deutschland sein Auto auf seinen Namen - aber auf seine Adresse in Bosnien zulässt

..im Vergleich mit - Zulassung auf einen bosnischen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Bosnien.

Wir haben doch dieses EU-Freizügigkeit Dingens .. da kann man diesem anderen bosnischen Staatsbürger, der sich meinetwegen ordnungsgemäß dann mehr als die Hälfte des Jahres in außerhalb von Deutschland aufhält, nicht vorschreiben wo er sein in Bosnien zugelassenes Fzg. unterstellt und wer es noch nutzen darf ??

..versteht ihr was ich meine - es ist doch ein Unterschied ob man selbst zwei Wohnsitze hat und dann eben ein Auto welches man selbst besitzen möchte nur auf den Hauptwohnsitz zulässt .. im Vergleich zu einem Fahrzeug, welches eine Person besitzt die wirklich einen Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland hat (und sich dort auch ausreichend oft aufhält) wobei das Fahrzeug dann eben auch von anderen Personen genutzt wird.

Viele LKW mit Kennzeichen aus dem Ausland, die ich in meiner Zeit im Nutzfahrzeug-Gewerbe am rollen halten mussre gehören oft genug zu Firmen mit deutschen Namen und fahren tagein tagaus quer durch Deutschland - sind jedoch im Ostblock zugelassen..
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