melde das Fzg. auf eine in Bosnien gemeldete Person an .. damit umgehst du die bei Anmeldung auf dich als Fahrzeughalter auftretende Frage des "gewöhnlichen Aufenthaltes" in Deutschland.
Weil nur zweimal im Jahr nach Bosnien bedeutet dein Hauptwohnsitz ist rechtlich in Deutschland und damit bräuchte der Wagen mit dir als Halter ein deutsches Kennzeichen, mit allen negativen Folgen (Steuer & Versicherung)
..um Diesel Fahrverbote kommst du allerdings trotzdem nicht herum, doch dies wird nur bei Wohnort in der Nähe von Ballungsräumen von Bedeutung sein
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