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Alt 03.05.2011, 08:44   #1
derdude1977
Sensationstheoretiker
 
Registriert seit: 15.05.2010
Ort: WItzenhausen
Fahrzeug: E34 525i , E66 750LI
Standard Carport für meinen E32

Da mein kleiner nicht mehr draussen stehen soll und Wind und Wetter asugesetzt werden soll, wollte ich ein Carport bauen.

Ich dachte ab in den Baumarkt Bausatz gekauft und dann nach zig Verletzungen und diversen Flüchen in denen alle anderen Schuld an sämtlichen Missgeschicken hatten so ein Ding hingestellt.

Aber man ist ja ein Fuchs, erstmal Google gefragt. Gut gut genehmigungsfrei aber anzeigungspflichtig.

Plötzlich taucht ein Paragraph auf GaVo oder GarVo. Nach langer Suche die mehr oder weniger Erfolglos war, bin ich zum Bauamt gefahren. Die nette Dame sagte was von 3m Abstand zur Straße auch an der Nebenstraße. Auch zu intervinieren, daß bereits andere Carports im Ort näher an der Straße errichtet wurden sind stimmte sie nicht um.

Ich muss einen Antrag auf Änderung der GaVo stellen, damit ich den Mindestabstand verringern kann. Aus den Anträgen wird man natürlich nicht schlau. Natürlich muss man eine Gebührenpflichtigen Auszug aus dem Liegenschaftsplan bei Amt für Bodenmanagement anfordern.

Also wieder nachhause den Antrag mitgenommen und vor Ort nachgesehen ob man den 7er nicht auf 3m kürzen kann.

Naja nachdem ich ein wenig geflucht habe habe ich nach Alternativstellplätzen für mein Carport gesucht.

Tja was wollte ich damit jetzt sagen:

Falls jemand ein Carport oder so errichten will: So einfach geht daß nicht auch wenn es nicht Genehmigungspflichtig ist und auch wenn steht es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es ist sogar von Stadt zu Stadt, Straße zu Straße verschieden.
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