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Alt 10.04.2005, 10:19   #5
JB740
the Senior :-)
 
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ich kann dir aus langjähriger Erfahrung nur dringend raten einen Anwalt einzuschalten. Den muß die gegnerische Versicherung auch bezahlen. Genauso wie ein Gutachten. Der wird dann auch den entsprechenden Wertverlust geltend machen.

gruß jürgen
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